EU-Flaggen wehen vor dem Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel
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EU-Regionalförderung bleibt Grenzlandkreisen erhalten

EU-Regionalförderung bleibt Grenzlandkreisen erhalten

Es drohte ein großes Fördergefälle zwischen den ostbayerischen Landkreisen und den tschechischen Regionen entlang der Grenze. Nun aber bleiben die Zuschüsse für Unternehmensinvestitionen erhalten. Aus Niederbayern kommt trotzdem Kritik

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Die Regionalförderung der EU bleibt auch künftig für die ostbayerischen Grenzgebiete zu Tschechien erhalten. Das hat der Weidener Bundestagsabgeordnete Albert Rupprecht (CSU) mitgeteilt. Demnach habe das Bundeswirtschaftsministerium am Montag einem Tausch von Fördergebieten innerhalb Deutschlands zugunsten Ostbayerns zugestimmt.

Starkes Fördergefälle konnte verhindert werden

Die sogenannte GRW-Förderung unterstützt Unternehmen in strukturschwachen Regionen, um Standortnachteile bei Investitionen auszugleichen. In der neuen Förderperiode, die im Jahr 2022 beginnt und bis 2027 dauert, drohte ein großes Fördergefälle zwischen den tschechischen Regionen und den Kommunen und Landkreisen in Oberfranken, der Oberpfalz und Niederbayern.

Die Europaabgeordneten Monika Hohlmeier (CSU), Christian Doleschal (CSU) und Manfred Weber (CSU) setzten sich bei der Europäischen Kommission dafür ein und konnten dieses starke Fördergefälle verhindern.

NRW-Fördergebiet getauscht

Die Anzahl der Fördergebiete in Deutschland wurde daraufhin erhöht. Nordrhein-Westfalen zum Beispiel könne aber in eng bebauten Innenstadtlagen keine Fördergebiete ausweisen, deshalb habe man dieses Fördergebiet getauscht, so Albert Rupprecht.

Damit erhält der Landkreis Tirschenreuth wieder Höchstfördersätze von 30 Prozent direkt entlang der Grenze. Auf tschechischer Seite, in der Region Karlsbad, werden Unternehmensinvestitionen mit 40 Prozent gefördert. Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab und der Stadt Weiden erhalten Firmen 20 Prozent Förderung bei Investitionen.

Klage über Defizite für Niederbayern

Die Landräte der beiden niederbayerischen Grenzlandkreise Regen und Freyung-Grafenau Rita Röhrl (SPD) und Sebastian Gruber (CSU) kritisieren in einer gemeinsamen Pressemitteilung die künftige EU-Regionalförderung. Die Landkreise Regen und Freyung-Grafenau, die bisher fast flächendeckend als C-Fördergebiete eingestuft worden waren und damit bis zu 30 Prozent Zuschüsse für Kleinunternehmen bekommen konnten, wurden auf D-Fördergebiete zurück gestuft. In diesen Gebieten seinen nur noch 20 Prozent Fördersatz für Kleinunternehmen und 10 Prozent für Mittelstandsbetriebe möglich. Im Landkreis Freyung-Grafenau seien sogar einige Kommunen ganz aus der D-Förderkulisse herausgefallen, so die Landräte.

Große Enttäuschung

Röhrl und Gruber sind "enttäuscht" von dieser Entwicklung. Damit wachse die "innerdeutsche Kluft zu den großen Wirtschaftsregionen und Ballungszentren Deutschlands wieder an". Es sei "gerade jetzt, wo die bayerischen Grenzregionen einigermaßen den Anschluss an wettbewerbsfähigere Regionen geschafft haben, ein fatales Zeichen, die Fördermöglichkeiten zu reduzieren."

Kritik an Hubert Aiwanger

Gruber und Röhrl kritisieren in dem Zusammenhang den bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Er habe sich "nicht für seine niederbayerische Heimat eingesetzt" und nicht einmal die zweiwöchige Einspruchsfrist genutzt, um sich gegen die neue Förderkulisse zu wehren. Die Landräte fordern nun, das der Freistaat Bayern die fehlenden EU-Mittel für die Wirtschaft durch eigene Zuschüsse aufstockt.

💡 Was ist die GRW?

Die GRW ist seit 1969 das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland. Ziel ist es, strukturschwache Regionen zu unterstützen, Standortnachteile bei Investitionen auszugleichen und Anreize zur Schaffung von Einkommen und Beschäftigung zu setzen. Bestimmt werden die Fördergebiete in den EU-Mitgliedsstaaten durch Regionalleitlinien, die von der EU-Kommission für Zeiträume von sechs Jahren festgelegt werden. Darin werden pro Mitgliedstaat förderfähige Prozentsätze seiner Bevölkerung definiert ("Förderplafond"). Diese werden dann mittels eines kennzahlbasierten Verfahrens auf die Landkreise mit Förderbedarf aufgeteilt. (Quelle: Büro Albert Rupprecht, MdB)

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