Mops Ronja

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Ehepaar will Schadenersatz für kranken Mops

Ein Ehepaar hatte eine Züchterin aus Kinding auf Schadenersatz verklagt, weil ihr Mops an genetisch bedingter Hirnhautentzündung erkrankt war. In erster Instanz war die Klage gescheitert. Heute startet die Berufungsverhandlung. Von Christine Gaupp

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Das Landgericht Ingolstadt hatte die Klage im Mai in erster Instanz abgewiesen. Begründung: Mops Ronja – juristisch eine Sache - habe zwar an genetisch bedingter Hirnhautentzündung und einem Wasserkopf gelitten. Aber das habe die Züchterin nicht voraussehen können, als sie Ronja als zwei-Monate altes Welpenbaby verkaufte.

Mops Ronja: Mangel an der Sache

Tests für eine derartige Veranlagung gab es damals – 2012 - noch nicht in Deutschland. Insofern, so das Urteil, muss die Züchterin aus Kinding wegen Mangel an der Sache den halben Kaufpreis – also 700 Euro - für Mops Ronja zurückzahlen, mehr nicht. Vor allem nicht die von den fränkischen Käufern aus Ostheim/Rhön geforderten Tierarztkosten in Höhe von mindestens 5.500 Euro.

Klägerseite: Keine seriöse Zucht

Der Anwalt der Kläger, Andreas Ackenheil, sieht das anders: nicht nur dass Ronja vor einigen Wochen verstorben ist, ihre Mutter sei viel zu früh, viel zu oft gedeckt worden - ohne nötige Erholungsphase, deshalb die Krankheiten. Das habe mit seriöser Zucht und dem Schutz des Tierwohls nichts zu tun, so Ackenheil.

Demo samt Mops

Nachdem die Solidarität unter den Mops-Besitzern groß sei, geht er davon aus, dass es auch heute vor dem Oberlandesgericht zu einer Mops-Demo kommen wird. In Ingolstadt war unter anderem Käfer-Witwe Uschi Ackermann samt Mops Sir Henry zur Unterstützung vor Gericht erschienen.