Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die 48-Jährige am 2. Januar dieses Jahres umbrachte. Erst schlug er ihr mehrmals mit einem Gefäß auf den Kopf, dann erstickte er das Opfer im Bad der gemeinsamen Wohnung in Denkendorf (Landkreis Eichstätt).
Motiv Eifersucht
Als Motiv gilt Eifersucht, weil der 32-Jährige am Tattag eine an seine Frau gerichtete E-Mail eines ihm unbekannten Mannes samt Küsschenzeichen entdeckt haben will. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer neun Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Der Verteidiger sah Totschlag in einem minderschweren Fall als gegeben an und hatte fünf Jahre Gefängnis für seinen Mandanten beantragt.