Bildrechte: picture-alliance/dpa

Mann steht am Fenster

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Daten psychisch Kranker sollen nun doch besser geschützt werden

In den Streit um das bayerische Psychiatriegesetz kommt Bewegung: Nach Kritik von Experten und Opposition kündigen Ministerpräsident Söder und Sozialministerin Schreyer Veränderungen an. Von Arne Wilsdorff

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

"Das Gesetz wirft uns um Jahrzehnte zurück - in vielen Punkten und der Hauptpunkt ist die Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen: Menschen mit Schwangerschaftsdepressionen, mit Alzheimer, die aufgrund ihrer Erkrankung vielleicht mal aggressiv werden, eingeliefert werden und danach stigmatisiert werden für viele, viele Jahre hinweg, in eine Unterbringungskartei eingebracht werden und die Hilfe für Menschen wird ganz klein geschrieben." Kerstin Celina, Sozialexpertin der Landtagsgrünen

Kerstin Celina, Sozialexpertin der Landtagsgrünen, ist immer noch fassungslos, welchen Gesetzentwurf die CSU-Staatsregierung da morgen in den Landtag einbringen will. Und auch die Gesundheitsausschussvorsitzende Kathrin Sonnenholzner von der SPD lässt kein gutes Haar an dem geplanten bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz.

"Da war Ziel aller Experten im Übrigen auch, diese Unterbringung gegen den Willen so weit wie möglich zu vermeiden, mit so wenig Zwang wie möglich auszukommen, aber manchmal lässt es sich halt nicht vermeiden. Und die Menschen, die untergebracht werden gegen ihren Willen, die sich also nicht freiwillig in Behandlung begeben - alle die, die landen in dieser Datei - und das kann jedem von uns irgendwann im Laufe seines Lebens mal passieren, wenn er oder sie eine psychische Erkrankung bekommt." Kathrin Sonnenholzner, SPD-Gesundheitsausschussvorsitzende

Mehr Abwehr als Hilfe?

Auch der Gesundheitsexperte der Freien Wähler, Karl Vetter, hatte nach jahrelangen Beratungen eigentlich etwas anderes erwartet. Für ihn haben sich die Sicherheitspolitiker aus Innen- und Justizministerium durchgesetzt.

"Es ist kein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz geworden, sondern ein Gefahren-Abwehr-Gesetz eigentlich geblieben. Das ist mein Hauptvorwurf, weil aus meiner Sicht es einige Dinge in diesem Gesetz gibt, wo die Gefahrenabwehr sogar noch mehr im Vordergrund steht wie im alten Unterbringungsgesetz." Karl Vetter, Gesundheitsexperte der Freien Wähler

Opposition will Daten besser schützen

Vor allem an der geplanten Datenspeicherung von jeder gerichtlich untergebrachten Person über fünf Jahre hinweg und gleichzeitigem Zugriff der Polizei auf die Krankendaten stört sich die Opposition im Landtag.

Schreyer: Daten wenige Monate anonymisiert aufbewahren

Sozialministerin Kerstin Schreyer hat mittlerweile reagiert.

"Das Entscheidende ist ja, wie lange wird so eine Datei gespeichert? Ich gehe davon aus, dass wir jetzt im Verhandlungsprozess so weit kommen werden, dass es um wenige Monate geht - und natürlich werden die Daten anonymisiert." Kerstin Schreyer, bayerische Sozialministerin

Auch Söder kompromissbereit

Und auch Ministerpräsident Markus Söder gibt sich kompromissbereit. Zwar will er am Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes festhalten. Aber:

"Erstens, wir wollen niemanden stigmatisieren. Wir nehmen auch Bedenken ernst von Betroffenen oder von Familien von Betroffenen. Aber: Der Schutz der Bevölkerung und der Schutz der Betroffenen selbst ist ein sehr, sehr wichtiges Gut. Das Gesetz geht morgen in den Bayerischen Landtag - die Sozialministerin wird auch noch einmal mit den Bezirken, die sich gemeldet haben, aber auch nochmal mit dem Parlament reden, wie wir im Gesetzgebungsverfahren auch noch das eine oder andere an Vorbehalten und Sorgen abbauen können. Vielleicht lässt sich im parlamentarischen Verfahren noch das eine oder andere der Bedenken aufnehmen und auch entsprechend verbessern." Markus Söder, bayerischer Ministerpräsident

Kerstin Celina von den Grünen denkt aber, dass die Paragraphen sehr weitgehend geändert werden müssten, bis das bayerische Gesetz den psychisch Kranken wirklich gerecht werde.

"Weil die meisten Paragraphen aus diesem Gesetz aus dem Maßregelvollzugsgesetz entnommen sind oder sich direkt darauf beziehen. Und auch damit ist die inhaltliche Nähe zu den Straftätern im Maßregelvollzug gegeben, ist wie die Behandlung von psychisch kranken Straftätern geregelt und genau dieser permanente Bezug auf das Maßregelvollzugsgesetz ist die Sichtweise, die wir hier nicht haben wollen. Das sind psychisch kranke Menschen und keine Straftäter." Kerstin Celina, Sozialexpertin der Landtagsgrünen

Warum ein neues Gesetz nötig ist

Das bisherige Unterbringungsgesetz genügt nicht mehr den Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Unterbringungen stellt. Bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung handelt es sich um erhebliche Grundrechtseingriffe. Eine solche Unterbringung darf nur als letztes Mittel erfolgen. Die Rechtsprechung hat in der Zwischenzeit die Anforderungen an eine gesetzliche Regelung deutlich erhöht. Nach den gerichtlichen Vorgaben muss der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen detaillierter als bisher treffen (dies betrifft beispielsweise Behandlungen und Fixierungen gegen den Willen der betroffenen Personen). Diese Vorgaben werden nun mit dem Gesetzentwurf umgesetzt. Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit für die Betroffenen und die Kliniken.