Mitglieder der Bergwacht helfen in einem Skigebiet in Garmisch-Partenkirchen einer verletzten Skifahrerin (gestellte Szene).
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Kann die Bergwacht Menschen zum Umkehren zwingen?

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Darf die Bergwacht Menschen zum Umkehren zwingen?

Während der Weihnachtsfeiertage musste die Bergwacht drei erschöpfte Wanderer auf einer Watzmann-Tour retten. Einer der drei versuchte die Rettung zu verweigern. Kann die Bergwacht Menschen zum Umdrehen zwingen? Ein #Faktenfuchs.

Über die Weihnachtsfeiertage musste die Bergwacht in Ramsau eine Gruppe von drei Wanderern retten. Die drei Bergsteiger aus München waren bei schlechten Witterungsbedingungen (Regen, Schnee und Lawinengefahr) am Nachmittag des ersten Weihnachtsfeiertages aufgebrochen, um den Watzmann zu besteigen. Nach rund elf Stunden Aufstieg mussten zwei der drei die Tour abbrechen und riefen gegen ein Uhr nachts die Bergwacht.

  • Dieser Artikel stammt aus 2019. Alle aktuellen #Faktenfuchs-Artikel finden Sie hier
  • Als diese mit elf ehrenamtlichen Helfern bei den Wanderern eintraf, fanden sie zwei erschöpfte Bergsteiger und einen weiteren, der nach Angaben der Bergwacht "Hilfe zunächst ablehnte und nicht mit absteigen wollte".

    Diskussion: Kann Bergwacht Menschen zwingen, umzukehren?

    Aufgrund des Vorfalles am Watzmann diskutieren Nutzerinnen und Nutzer in Sozialen Netzwerken und in den Kommentarspalten von BR24 über den Fall und die Frage, ob die Bergwacht Menschen am Weitergehen hindern, beziehungsweise zum Umkehren zwingen kann.

    Bergwacht: Pflicht zum Retten

    Grundsätzlich sind die Aufgaben der Bergwacht im Bayerischen Rettungsdienstgesetz (Art. 2 Abschnitt 11 und Art. 17) geregelt. Darauf verweist auch ein Sprecher der Bergwacht auf BR24-Nachfrage. Im Gesetzestext sei ausschließlich die Rettung geregelt, dieser Auftrag schließe die Aufforderung zum Abbruch einer Tour aus. Das Gesetz zur Berg- und Höhlenrettung gilt in vergleichbarem Wortlaut auch für die Wasserrettung des von Wasserwacht und DLRG.

    💡 Was macht die Bergwacht?

    Die Bergwacht Bayern ist Teil des Bayerischen Roten Kreuz und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wurde 1920 gegründet und verfügt aktuell nach eigenen Angaben über rund 3.500 ehrenamtliche Einsatzkräfte. Die Aufgabe der Bergwacht ist die "Durchführung der Berg- und Höhlenrettung" im alpinen und unwegsamen Gelände – damit ist die Bergwacht ein Rettungsdienst. Pro Jahr leistet sie rund 12.000 Einsätze. Die Bergwacht finanziert sich durch den ehrenamtlichen Einsatz der Helferinnen und Helfer, durch Aufwendungen der Krankenkassen für Rettungen und Zahlungen der Bayerischen Staatsregierung.

    Kein Rettungszwang

    Rechtlich gibt es in Deutschland keinen Rettungszwang. Nach Expertenmeinung könnte ein Rettungszwang im Gegensatz zum ersten Artikel des Grundgesetzes stehen, da Zwang die Würde und Selbstbestimmung von Personen einschränken kann.

    Derweil verweigern Personen regelmäßig die Rettung oder Behandlung durch den Rettungsdienst. In einem Beitrag für das"Rettungsmagazin" beschreibt die Kölner Juristin Nicole Kreutz, welche rechtlichen Absicherungen für die Verweigerung der Rettung zu berücksichtigen sind: Polizisten sollten als Zeugen hinzugezogen und die Verweigerung schriftlich festgehalten werden. Bestünden Zweifel, dass der Patient sich selbst versorgen könne, sollte er dennoch auch gegen seinen Willen in eine Klinik gebracht werden. Dieser Zwang kann nur durch die Polizei erfolgen, wie auch das Polizeipräsidium München auf Nachfrage bestätigt.

    Nur Polizei darf Zwang anwenden

    In Bayern regelt das Polizeiaufgabengesetz (PAG) unter anderem die Anordnung von Zwang und auch die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen - auch mit den Rettungsdiensten. Artikel 11 des PAG (Allgemeine Befugnisse) regle das Vorgehen in diesen, wie das Polizeipräsidium betont, "seltenen Fällen". In der Bergrettung sei dieses Vorgehen rein praktisch nicht umsetzbar, so der Sprecher der Bergwacht. Man könne Polizeibeamte nicht zu jedem Einsatz in den Bergen rufen.

    Fazit:

    In Deutschland gibt es keinen Rettungszwang. Die Bergwacht (und alle anderen Rettungsdienste) kann niemanden zum Umkehren zwingen, Personen können die Rettung verweigern. Damit die zu rettenden Personen sich dennoch nicht in Lebensgefahr begeben, muss notfalls die Polizei Zwangsmaßnahmen ergreifen.

    💡 Was macht der #Faktenfuchs?

    Der #Faktenfuchs ist das Faktencheck-Format des Bayerischen Rundfunks. Wir gehen Gerüchten auf den Grund - und wir beantworten Fragen. Die Journalistinnen und Journalisten im #Faktenfuchs-Team klären absichtlich verbreitete Falschmeldungen oder sich haltende Gerüchte auf. Die Ideen für unsere Artikel kommen vor allem aus den Social Timelines und Kommentarspalten. So erklärt sich die Vielfalt der Themen beim #Faktenfuchs: Politik, Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft, Landwirtschaft oder Medizin. Wirken Inhalte verdächtig oder tritt der Breaking-News-Fall ein, dann prüfen wir auch Bilder oder Videos auf ihre Echtheit und ihren Faktengehalt. Hier erklären wir das ausführlicher. Warum eigentlich "Faktenfuchs"? Wir arbeiten mit einer Software, dem “factfox”. Sie hilft uns, die Fakten im Internet besser zu verbreiten.