Schüler sitzen unter der Aufsicht mehrerer Lehrer in einer Aula um eine Prüfung abzulegen.
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Für die feierlichen Verleihungen der Zeugnisse an Bayerns Schulen gibt es trotz der Corona-Krise keine grundsätzliche Teilnehmerbegrenzungen.

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Zeugnisfeiern ohne Testpflicht und Teilnehmergrenze möglich

Lange haben sie gewartet, nun haben sie Gewissheit: Zeugnisfeiern an bayerischen Schulen dürfen stattfinden – und zwar ohne Testpflicht und pauschale Teilnehmergrenze. Die Veranstaltungen müssen allerdings ohne Bewirtung ablaufen.

Schülerinnen, Schüler und Eltern können aufatmen: Für die feierlichen Verleihungen der Zeugnisse an Bayerns Schulen gibt es trotz der Corona-Krise keine pauschale Teilnehmerbegrenzung.

Teilnehmendenzahl wird durch räumliche Situation bestimmt

Allerdings ergebe sich in der Praxis durch das Abstandsgebot zu Angehörigen anderer Hausstände vielfach dennoch eine Begrenzung der Teilnehmerzahl durch die räumliche Situation, teilte das Kultusministerium der Deutschen Presse-Agentur in München mit.

Auch die Testpflicht entfällt, es sei bei der Teilnahme demnach keine Vorlage eines negativen Corona-Tests erforderlich.

Piazolo: Infektionsschutzmaßnahmen beachten

"Ich freue mich sehr, dass die Schulen auch in diesem Schuljahr die Abschlusszeugnisse der rund 244.000 Absolventinnen und Absolventen im Rahmen von feierlichen Zeugnisverleihungen übergeben können", sagte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler). Für viele Schülerinnen und Schüler sei dies ein wichtiges Ereignis im Leben, das sie lange in Erinnerung behalten. "Wichtig ist, dass wir auf Infektionsschutzmaßnahmen achten."

Bewirtung bleibt untersagt

Konkret bedeutet dies, dass die Veranstaltungen von der Schule organisiert und durchgeführt werden müssten, aber sowohl im Freien als auch im Schulgebäude stattfinden dürften. Möglich seien - anders als im vergangenen Jahr - auch Reden und eine musikalische Begleitung, wodurch die Veranstaltungen eine "feierliche Note" erhielten. Eine Bewirtung sei aber auch in diesem Jahr nicht möglich.

Generell würden für alle Veranstaltungen die Vorgaben des Rahmenhygieneplans für die Schulen gelten. Dazu gehöre etwa das Abstandsgebot und die Maskenpflicht.

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