ARCHIV: Wuerzburg, City, 27.08.2020, Kontrolle der Maskenpflicht im oeffentlichen Personennahverkehr
Bildrechte: picture alliance / HMB Media/ Heiko Becker | Heiko Becker

Corona-Bußgelder bislang selten zurückgezahlt

Per Mail sharen
Artikel mit Audio-InhaltenAudiobeitrag

Corona-Bußgelder in Bayern bislang selten zurückgezahlt

Vor einem Jahr endeten Bayerns letzte Corona-Schutzregeln mit Ausgangssperren, Maskenpflicht und Quarantänevorgaben. Manche der Regeln wurden später für unwirksam erklärt. Doch ungerechtfertigte Bußgelder wurden bisher kaum zurückerstattet.

Über dieses Thema berichtet: Nachrichten am .

Rund ein Jahr nach dem Ende der letzten bayerischen Regeln zum Schutz vor Corona haben nur wenige Menschen im Freistaat ungerechtfertigte Bußgelder zurückerstattet bekommen. Bis Anfang Februar hätten die Bezirksregierungen 31 entsprechende Anträge bewilligt, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in München der Deutschen Presse-Agentur.

Insgesamt müsse der Freistaat damit bisher rund 5.300 Euro zurückzahlen. Dabei gehe es um Bußgelder für Verstöße gegen eine Ausgangsbeschränkung zu Beginn der Corona-Pandemie, die das Bundesverwaltungsgericht später für unverhältnismäßig und damit unwirksam erklärt hatte.

441 Anträge zur Prüfung von bayerischen Corona-Regelungen

Die entsprechende Verordnung ist nicht die einzige Corona-Regel des Freistaats, die von Gerichten beanstandet wurde. Unter anderem erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im vergangenen Jahr eine Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus Corona-Risikogebieten aus dem Jahr 2020 im Nachhinein für unwirksam. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht. Die Staatsregierung hat Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, ein Termin zur Verhandlung dort steht noch aus.

Die Corona-Regeln des Freistaats hatten den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auch nach deren Ablauf zum 1. März 2023 häufig beschäftigt. Laut Gesundheitsministerium wurden bislang insgesamt 411 Anträge gestellt, um bayerische Regelungen dort gerichtlich prüfen zu lassen. Nur sechs davon hätten bisher Erfolg gehabt, in drei Fällen sei es dabei um die Schließung von Freizeitbetrieben zu Beginn der Pandemie gegangen. Im Fall der Einreisequarantäne stehe zudem noch die letztinstanzliche Entscheidung aus. 

Gesundheitsministerium: Noch 115 Anträge offen

"Die Gesundheit der Menschen war stets Maßstab und Ziel des staatlichen Handelns", sagte ein Ministeriumssprecher. "Im Ergebnis hat eine Vielzahl an Gerichtsentscheidungen bestätigt, dass der eingeschlagene Weg ein rechtskonformer war." Die Mehrheit der Anträge (290) wurde demnach entweder abgelehnt oder zurückgenommen oder hat sich "anderweitig erledigt". Über weitere 115 Anträge sei bisher aber nicht entschieden worden. 

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!