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Naturpark Steigerwald

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Bund Naturschutz fordert neues Schutzgebiet im Steigerwald

Der Bund Naturschutz bedauert, dass der "Hohe Buchener Wald" bei Ebrach im Steigerwald (Landkreis Bamberg) kein Naturschutzgebiet mehr sein darf. Die Naturschützer fordern von der Staatsregierung ein neues Schutzgebiet.

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Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Der Bund Naturschutz (BN) ist enttäuscht über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Die Klage des BN sei nur aus formalen Gründen gescheitert, heißt es vom BN.

"Wald ohne Schutz"

"Wir haben bis zum Bundesverwaltungsgericht für mehr Schutz im Steigerwald gekämpft und bedauern, dass nun aus formalen Gründen die über 7.600 dicken Altbäume im 'Hohen Buchenen Wald' ohne Schutz bleiben", so Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BN in Bayern.

Neues Naturschutzgebiet gefordert

Die Naturschützer appellieren deshalb an die Staatsregierung, ein adäquates Naturschutzgebiet für den "Hohen Buchenen Wald" einzurichten. Sie fordern außerdem von den Bayerischen Staatsforsten, die Holzeinschläge solange auszusetzen, bis die neue Schutzgebietsverordnung in Kraft ist.

Bundestagsabgeordnete schaltet sich ein

Nach der Gerichtsentscheidung hat sich auch die Bundestagsabgeordnete der Grünen für Bamberg und Forchheim Lisa Badum zu Wort gemeldet. Auch sie betont, dass die Klage nur an Formalien gescheitert sei. 

"Das Schutzgebiet hat lediglich die formelle Bedingung der Abgrenzbarkeit im Sinne eines Objektes nicht erfüllt. Die Richter stellten jedoch die hohe Biodiversität des Schutzgebietes fest", so Badum in einer Pressemitteilung.

Badum: "Regierung muss handeln"

Nun müsse die Regierung von Oberfranken handeln. "Ich fordere die Regierung von Oberfranken auf, unverzüglich das Gebiet 'Hohe Buchener Wald' als Naturschutzgebiet auszuweisen. Mit diesem gesetzlichen Schutz würde sie die Grundlage für eine Bewerbung für ein UNESCO-Weltnaturerbe legen," so Badum weiter.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag (21.12.17) bekannt gegeben, dass dem Waldstück im Steigerwald der Status als geschützter Landschaftsbestandteil rechtmäßig aberkannt wurde. Der BN hatte gegen die Aberkennung geklagt und ist bereits zum zweiten Mal gescheitert. In der Begründung hieß es, dass die "erforderliche optische Abgrenzbarkeit des Schutzobjekts von seiner Umgebung nicht gegeben ist".