Jemand wirft einen Wahlschein in eine Wahlurne.
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Bürgerentscheid in Bärnau kann stattfinden

Bürgerentscheid in Bärnau kann stattfinden

Wie stehen die Bürger von Bärnau zu den Plänen einer Gewerbeansiedlung? Das soll ein Bürgerentscheid klären. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat dafür grünes Licht gegeben. Ob das geplante Millionenprojekt aber verwirklicht wird, ist völlig unklar.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Am Sonntag findet in Bärnau im Landkreis Tirschenreuth ein Bürgerentscheid über die Planungen für eine Gewerbeansiedlung statt. Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg am Dienstag bestätigt. Drei Bürger hatten beantragt, dass die Stadt das geplante Ratsbegehren zum Bürgerentscheid nicht weiter betreiben dürfe. Der Antrag aber wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt.

Ziegler-Gruppe hat Vorhaben bereits zurückgezogen

Streitobjekt ist eine Fläche von zwölf Hektar, auf der die Ziegler-Gruppe aus dem benachbarten Plößberg ein Werk für Dämmplatten aus Holzfasern errichten wollte. Anwohner hatten ein Bürgerbegehren initiiert, das in einem Bürgerentscheid am Sonntag münden sollte. Die Ziegler-Gruppe hat ihr Vorhaben allerdings vor zwei Wochen zurückgezogen.

Bürgermeister beharrt auf Votum

Bürgermeister Alfred Stier (CSU) will dennoch ein Votum der Bürger haben, wie sie zu so einer Gewerbeansiedlung in Bärnau stehen. Deshalb hat der Stadtrat den Bürgerentscheid in ein Ratsbegehren umgewandelt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens allerdings halten es für nicht mehr erforderlich abzustimmen. Außerdem kritisieren sie ein Begleitschreiben des Bürgermeisters an die Bürger, in dem er ein "flammendes Plädoyer für dieses Bauleitplanverfahren" geäußert habe und einseitig Partei für eine Gewerbeansiedlung bezogen habe. Zudem seien Inhalte in dem Begleitschreiben falsch und eine unzulässige Einflussnahme eines Amtsträgers auf die Wähler. Sie forderten, dass die Verbreitung und Aufrechterhaltung dieser Inhalte untersagt werden müsse.

Verwaltungsgericht lehnt Anträge ab

Das Verwaltungsgericht lehnte die Anträge ab, weil die drei Bürger nicht antragsberechtigt seien. Sie könnten als Vertreter des Bürgerbegehrens die Rechtmäßigkeit eines Ratsbegehrens vor Gericht nicht überprüfen lassen, begründet die Richter des Verwaltungsgerichts. Der Bürgerentscheid am Sonntag findet per Briefwahl in Bärnau statt.

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