Schild Wildschutzgebiet
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Rund um die Rotwand stehen viele solcher Schilder.

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Betretungsverbot: Wildschutzgebiet rund um die Rotwand

Vom 1. Dezember bis 14. Juli gilt in einem aus sechs Teilen bestehenden Gebiet im Mangfallgebirge ein Betretungsverbot. Auf 320 Hektar Fläche soll so zwischen Ursprungtal und Spitzingsee ein Schutzgebiet für Birk- und Auerhühner geschaffen werden.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am .

Seit Dezember gilt in mehreren Gebieten rund um die Rotwand ein absolutes Betretungsverbot. Dabei geht um den Schutz von Birk- und Auerhühnern, die im Winter Ruhe brauchen. Die bisherige freiwillige Regelung hatte nicht den gewünschten Erfolg...

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Eines der selten gewordenen Birkhühner.

Die Raufußhühner stehen auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten. Etwa 25 Birkhühner würden in seinem Gebiet noch gezählt, es wäre aber Platz für sehr viel mehr Tiere dieser Art, sagt der Gebietsbetreuer des Landratsamtes Miesbach, Florian Bossert.

Tourengeher schrecken Vögel auf

Dank der guten Zusammenarbeit mit Almbauern und Förstern sei hier ein hervorragend geeigneter Lebensraum zu finden. Die steilen Berghänge in diesem Teil des Mangfallgebirges sind einer der letzten Rückzugsorte in den bayerischen Alpen für die scheuen Vögel.

Wegen der vielen Tourengeher müssen die Hühner aber zu oft aus ihren Winterlebensräumen flüchten und können im Frühjahr nicht mehr ungestört balzen, brüten und ihren Nachwuchs aufziehen.

Wildschutzgebiet am Lempersberg
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Am Lempersberg befindet sich einer der Kernlebensräume der Raufußhühner

Routen müssen nun gut überlegt werden

So betrifft das nun kommende Betretungsverbot vom 1. Dezember bis 14. Juli erstmal vor allem Skitourengeher, die sich ihre Aufstiegsrouten und Abfahrten nun genauer überlegen müssen. Die am häufigsten begangenen Hauptrouten sind nicht betroffen, einige individuelle Pfade könnten aber in gesperrtes Gelände führen und dann teuer werden. Die Behörde droht mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro.

Auf der Onlineseite des Landratsamtes Miesbach ist eine Landkarte zu finden, auf der die einzelnen Schutzzonen genau markiert sind. Zum Beispiel kann der Jägerkamp, einer der beliebtesten Gipfel im Spitzinggebiet, nur über einen schmalen Streifen zwischen zwei Schutzzonen erreicht werden. Ein Abstecher zur Benzingspitze ist nicht möglich, und auch eine Abfahrt vom Gipfel des Jägerkamp südlich steil hinunter würde in verbotenes Gelände führen.

Über die Maroldschneid zwischen Ursprungtal und Rotwand erstreckt sich die größte der sechs Schutzflächen. Hier kann ein beliebter Wanderweg erst ab dem 15. Juni wieder begangen werden. Zwei kleinere Gebiete entlang des Grates zwischen Rotwand und Taubenstein waren für durchschnittliche Skifahrer schon bisher nicht erreichbar, die Wagemutigen, die sich über die Wächten in den Kessel oberhalb der Kleintiefenthal-Alm gestürzt hatten, müssen sich nun andere Ziele suchen.

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Tourengehen: Ein unglaublicher Boom seit Jahren, der in Corona-Zeiten nochmal an Fahrt aufnimmt

Langer Weg zum Schutzgebiet

Zwei Jahre dauerten die Verhandlungen zwischen dem Landratsamt Miesbach und Landwirten, Waldbesitzern, Tourismusmanagern und Vertretern des Deutschen Alpenvereins, bis es zu dieser Regelung kam. "Anders lässt sich der Naturschutz in dieser speziellen, besonders stark frequentierten Region nicht mehr sicherstellen", so Hanspeter Mair vom DAV. Eigentlich setze der Verband auf Freiwilligkeit, im Bereich um den Spitzingsee sei der Druck durch Freizeitaktivitäten aber so groß geworden, dass die Betretungsverbote notwendig geworden seien.

In den nächsten Tagen werden an den Ausgangspunkten für Wanderungen und Touren zu Zielen wie Soinsee, Miesing, Rotwand, Lempersberg, Taubenstein, Jägerkamp und Wildes Fräulein große Tafeln aufgestellt, auf denen die Wildschutzgebiete rot markiert sind. An den einzelnen Wegen und Skirouten befinden sich Hinweise, wann sie begangen werden dürfen. Man sollte sie beachten.

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