Die Erhebung einer Kreisumlage in Höhe von 14 Millionen Euro gegenüber der Stadt Forchheim im Jahr 2014 war rechtswidrig. Zu dieser Auffassung kam das Verwaltungsgericht Bayreuth in seinem Urteil vom Oktober.
Berufung hat wenig Aussicht auf Erfolg
Wie es weitergehen soll, muss nun am 11. Dezember der Kreistag entscheiden. Der Landkreis könnte beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Berufung einlegen. Große Erfolgsaussichten rechnet sich der Landkreis dabei aber offenbar nicht aus. Wahrscheinlich werde der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ebenfalls die Rechtswidrigkeit des Kreisumlagebescheids feststellen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises. Vorteil wäre jedoch, dass der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsprechung nochmals überprüfen würde. Denn diese fordere ein Anhörungsverfahrens der Gemeinden zu ihrer Finanzsituation, die allerdings nur wenig präzise sei.
Musterbeispiel für ganz Bayern
Sein Urteil begründete das Verwaltungsgericht Bayreuth damit, dass es der Landkreis versäumt habe, die umlagenpflichtige Gemeinde Forchheim zu ihrer Finanzsituation im Jahre 2014 anzuhören. Der Landkreis Forchheim bemängelt hingegen, dass das Gericht in seiner Begründung nicht ausgeführt habe, wie ein solches Verfahren der Anhörung im Einzelnen aussehen müsse. Bayernweit gebe es dafür noch keine Vorbilder und auch keine gesetzlichen Vorgaben. Aus diesem Grund ist die Klage der Stadt Forchheim gegen den Kreisumlagebescheid ein Musterbeispiel für andere Gemeinden und Landkreise in Bayern und wird auch vom Bayerischen Landkreistag aufmerksam verfolgt.
Klamme Stadt Forchheim
Die Haushaltslage der Stadt Forchheim sei 2014 angespannt gewesen, begründet Forchheims Oberbürgermeister Uwe Kirschstein (SPD) die Klage. Forchheim habe kaum seine finanziellen Pflichten erfüllen können. Die Sanierung von Schulen habe etwa zurückgestellt werden müssen. Gleichzeitig sei die Kreisumlage durch den Landkreis gestiegen. Kirschstein begrüßt, dass mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gemeinden künftig vor der Festsetzung der Kreisumlage angehört werden müssen. Der Oberbürgermeister betont, dass die Stadt zu keinem Zeitpunkt die Kreisumlage grundsätzlich in Frage gestellt habe. Lediglich in ihrer Höhe von 14 Millionen für 2014 sei sie für die Stadt nicht zu leisten gewesen.