"Gerade im Bereich Kinderpornografie stoßen unsere verdeckten Ermittler nach geltendem Recht häufig an Grenzen", sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Um in den Internet-Tauschbörsen im Darknet nicht als verdeckter Ermittler aufzufallen, müssten sie zunächst eine "Keuschheitsprobe" abgeben, also selbst kinderpornografisches Material hochladen. "Da ihnen dies nach geltendem Recht nicht möglich ist, können die Täter verdeckte Ermittler schnell enttarnen."
Oftmals hätten die Behörden abseits der Tauschbörsen keine weiteren Ermittlungsansätze, um den Tätern "ihr abscheuliches und widerwärtiges Unwesen" nachzuweisen, betonte Bausback. Durch den Einsatz von eigens zu Zwecken der verdeckten Ermittlung hergestellten Fake-Bildern und - Videos könne die Tarnung der Beamten aufrecht erhalten und zugleich Tätern besser das Handwerk gelegt werden.