Bildrechte: BR/Veronika Scheidl

Friedhofmitarbeiter Augsburg vor Gericht

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Augsburger Friedhofsmitarbeiter zu Bewährungsstrafen verurteilt

Das Augsburger Amtsgericht hat heute vier Männer zu Bewährungsstrafen und Geldauflagen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Friedhofsmitarbeiter in die eigene Tasche gewirtschaftet hatten.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Die vier Mitarbeiter eines Augsburger Friedhofs entgingen vor dem Amtsgericht Augsburg nur knapp einer Gefängnisstrafe. Grund dafür war laut der Richterin lediglich, dass die Männer Geständnisse abgelegt hatten.

Gräber auf eigene Rechnung aufgelöst

Drei der Angeklagten waren Mitarbeiter auf dem Augsburger Nordfriedhof. Dort lösten sie Gräber auf eigene Rechnung auf, ohne dass die Stadt Augsburg davon wusste. Insgesamt erzielten sie so einen Gewinn von knapp 2.200 Euro. Das Geld teilten die Männer unter sich auf. Einer der drei soll außerdem Grabsteine gewinnbringend verkauft haben.

Falsche Rechnungen an die Stadt Augsburg

Der vierte Angeklagte ist Steinmetz und soll an die Stadt Augsburg Rechnungen ausgestellt haben für Grabauflösungen, die er selbst nicht vorgenommen hatte. Durchgeführt hatten diese die mitangeklagten Friedhofsmitarbeiter. Der Stadt Augsburg entstand so ein Schaden von über 4.500 Euro.

Bewährungsstrafen und Geldauflagen

Alle vier Männer dürfen sich nun in den kommenden drei Jahren nichts zu Schulden kommen lassen. Außerdem müssen sie jeweils 4.000, 2.500, 3.000 und 2.000 Euro an karitative Zwecke bezahlen.

Friedhofsverwalter widerspricht der Anklage

In die Machenschaften auf dem Nordfriedhof waren laut Anklage auch der ehemalige Friedhofsverwalter und ein vierter Mitarbeiter verwickelt. Auch sie standen heute vor Gericht. Da sie nicht geständig waren und der Anklage in einigen Punkten widersprachen, wurde das Verfahren gegen sie abgetrennt.

Handel mit alten Grabsteinen

Dem ehemaligen Friedhofsverwalter wird vorgeworfen, von den Machenschaften gewusst, aber nichts dagegen unternommen zu haben. Außerdem soll er Handel mit alten Grabsteinen betrieben haben. Wann der Prozess gegen die beiden verbliebenen Angeklagten beginnt, steht noch nicht fest.