Ein wegen des Teil-Lockdowns geschlossenes Kino in Bamberg.
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Ein wegen des Teil-Lockdowns geschlossenes Kino in Bamberg.

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Aiwanger: Corona-Novemberhilfen jetzt beantragen

Die Novemberhilfe der Bundesregierung kann ab sofort beantragt werden, das teilte Wirtschaftsminister Aiwanger mit. Bei Antragsstellung gebe es sofort eine erste Zahlung. Für Soloselbstständige seien das bis 5.000 Euro, für Betriebe bis 10.000 Euro.

"Für zehntausende Betriebe im Freistaat ist die Novemberhilfe der dringend benötigte Rettungsanker. Viele Gastronomen, Hoteliers, Kinos und Fitnessstudios sitzen seit Wochen ohne Umsätze auf dem Trockenen", so Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler).

Anträge müssen von Steuerberater geprüft werden

Analog zur Überbrückungshilfe müssten die Anträge für die Novemberhilfe von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt geprüft und eingereicht werden, erläuterte der Minister.

Davon ausgenommen seien Soloselbstständige mit ELSTER-Zertifikat und einer maximalen Förderung von 5.000 Euro. Die IHK für München und Oberbayern übernehme die Bearbeitung der Anträge.

Hilfe für Unternehmen, die vom Teil-Lockdown betroffen sind

Antragsberechtigt für die Novemberhilfe sind Unternehmen, die entweder direkt oder indirekt von Betriebsschließungen durch den Teil-Lockdown betroffen sind. Sie erhalten bis zu 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes vom November 2019.

Für Soloselbstständige, neu gegründete Unternehmen und Gastronomiebetriebe gibt es Sonderregelungen.

Aiwanger: Bayern wird "Belastungsprobe" mit eigenen Mitteln zusätzlich unterstützen

Aiwanger appellierte an die Unternehmerinnen und Unternehmer, durchzuhalten. Bayern werde diese "Belastungsprobe" zusätzlich zur Novemberhilfe des Bundes mit eigenen Mitteln unterstützen.

Diese Hilfen seien für Unternehmen, die bereits im Oktober wegen lokaler Lockdown-Maßnahmen zusperren mussten. Das betreffe Betriebe aus den Landkreisen Rottal-Inn und Berchtesgadener Land sowie aus den Städten Augsburg und Rosenheim.

Um die Zusatzhilfen des Freistaats zu bekommen, müsse zuvor die Novemberhilfe des Bundes beantragt werden. Das gelte auch für Soloselbstständige bis zu einer Förderhöhe von 5.000 Euro, so der bayerische Wirtschaftsminister.

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