Der 32-jährigen Äthiopierin, die laut Verteidigung im 7. Monat schwanger ist und in sechs Wochen den Entbindungstermin hat, sei ein heute nicht zuzumuten, sagte Richter Wagner in seiner Begründung. Ein Fortsetzungstermin steht noch nicht fest, es werde aber wohl mindestens ein halbes Jahr dauern, bis man einen neuen Termin festsetzen könne, sagte der Richter weiter.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung konnten sich nicht einigen
Die zunächst öffentliche Verhandlung war unterbrochen worden, um in einem nicht-öffentlichen Rechtsgespräch eine Einigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu erzielen. Das gelang aber nicht, sodass der Prozess nun vertagt wurde. Die Äthiopierin war sichtlich aufgelöst, brach weinend im Flur des Amtsgericht zusammen und musste von Begleitern gestützt wieder in den Gerichtssaal zurückgeführt werden.
Äthiopierin soll falsches Alter angegeben haben
Der Frau wird Betrug vorgeworfen: Sie soll sich laut Anklage im Dezember 2012 bei deutschen Behörden gemeldet und dabei angegeben haben, 15 Jahre alt zu sein. Dabei soll sie zu diesem Zeitpunkt schon elf Jahre älter gewesen sein. Aufgrund der falschen Altersangabe wurde sie als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in einer Jugendwohngruppe im Landkreis Donau-Ries untergebracht. Sie bezog fast vier Jahre lang von den bayerischen Jugendbehörden Leistungen in Höhe von rund 145.000 Euro, auf die sie aber kein Anspruch gehabt hätte.