Bayern 1

Wann darf man Hecken schneiden Was ist im Garten erlaubt?

Wann darf man Hecken schneiden, wie hoch darf meine Hecke sein. Diese Rechtsvorschriften sind wichtig für Gartenbesitzer.

Stand: 30.01.2024

Hand schneidet Hecke mit Gartenschere. | Bild: mauritius images / Troika / Alamy / Alamy Stock Photos

Wann darf man Hecken schneiden

Viele Singvögel brüten in Hecken. Damit sie dabei nicht gestört werden, ist ein radikaler Rückschnitt einer Hecke oder das Entfernen einer Hecke nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt. Das gilt auch für Gebüsche und Sträucher. Festgelegt ist das im Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 39: "Es ist verboten, (...) Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen".

Viele Vogelarten brüten in Hecken - deswegen darf man ab 1. März Hecken nicht mehr schneiden

Ein "schonender Form- und Pflegeschnitt" dagegen ist ganzjährig zugelassen. Alle Gartenbesitzer sollten vor dem Heckenschnitt das Gehölz unbedingt auf Vogelnester kontrollieren. Entdecken Sie einen brütenden Vogel oder eben ein Nest in der Hecke oder dem Busch, müssen Sie den Heckenschnitt in jedem Fall verschieben. Tun Sie es nicht, riskieren Sie hohe Bußgelder: Solche Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz können in Bayern mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro belegt werden.

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Bäume an der Grundstücksgrenze

Jedes Bundesland besitzt ein eigenes so genanntes Nachbarrecht. Darin ist auch die Frage geklärt, wieviel Abstand Sie zum Nachbargrundstück einhalten müssen, wenn Sie einen neuen Baum oder Strauch in Ihren Garten pflanzen. In Bayern gilt nach AGBGB, siebter Abschnitt, Artikel 47: Bei Pflanzen, die kleiner als zwei Meter bleiben, müssen Sie mindestens 50 Zentimeter Abstand zur Grundstücksgrenze halten. Bei Gewächsen, die höher als zwei Meter werden, müssen mindestens zwei Meter zwischen Pflanze und Grundstücksgrenze liegen.

So wird der Abstand zur Grundstücksgrenze bestimmt: "Er wird gemessen: bei Bäumen von der Mitte des Stammes; bei Sträuchern und Hecken von der Mitte des am nächsten an der Grenze stehenden Triebes." Quelle: Rund um die Gartengrenze, Bayerisches Staatsministerium der Justiz

In der Regel hat der Baum, der zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt worden ist, nach fünf Jahren einen Bestandschutz.

Steht ein Baum direkt auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken, müssen sich die Nachbarn Früchte und bei einer Fällung das Holz teilen. Jeder Nachbar kann die Beseitigung des Baumes verlangen. Verzichtet ein Nachbar auf seinen Anspruch am Holz, muss derjenige, der die Fällung des Baums verlangt hat, die Kosten dafür alleine tragen. Andernfalls werden die Kosten geteilt.

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Wie hoch darf eine Hecke sein

Die 50-Zentimeter-Abstand-Regel bei kleineren Pflanzen und der Zwei-Meter-Abstand bei höheren Pflanzen gilt auch für Hecken, Sträucher, Wein- und Hopfenstöcke: Je weiter weg sie von der Grundstücksgrenze stehen, desto höher dürfen sie wachsen. Eine Hecke, die einen halben Meter von der Grundstücksgrenze entfernt wächst, darf maximal zwei Meter hoch sein. Ist sie höher, kann der Nachbar verlangen, dass der Besitzer sie auf zwei Meter Höhe kürzt.

Ausnahmen: Hopfen- und Weinstöcke dürfen näher an der Grundstücksgrenze gepflanzt werden, wenn in der betreffenden Gegend der Wein- oder Hopfenanbau "nach den örtlichen Verhältnissen üblich" ist. Für Waldgrundstücke gilt immer die 50-Zentimeter-Abstandsregel.

Obst aus Nachbars Garten ernten

Kirschen aus Nachbars Garten? Nur, wenn sie von selbst auf Ihr Grundstück fallen, dürfen Sie sie ernten. Außer, Ihr Nachbar erlaubt es Ihnen.

Steht ein Obstbaum nah am Zaun und fällt Obst vom Nachbargrundstück in Ihren Garten, dürfen Sie es behalten (Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraph 911). Sie dürfen aber auf gar keinen Fall nachhelfen - etwa, den Baum schütteln. Denn: Selbst wenn ein Ast in Ihr Grundstück ragt - so lange der Apfel am Baum hängt, gehört er dem Eigentümer des Baumes, Ihrem Nachbarn. Sie müssen sogar dulden, wenn der Nachbar das Obst, das sich in Ihrem "Luftraum" befindet, mit einem Obstpflücker aberntet.

Für Früchte von wildwachsenden Bäumen dagegen gilt etwas anderes: Ist Obstpflücken in Parks erlaubt?

Entstehen Ihnen durch große Mengen an Fallobst vom Baum des Nachbarn Beeinträchtigungen wie eine Wespenplage oder starke Fäulnisgerüche, können Sie den Baumbesitzer auffordern, das Fallobst zu beseitigen. Tut er das nicht, können Sie das Obst auf seine Kosten entfernen lassen - so ein Urteil des Amtsgerichts Backnang von 1989 (Aktenzeichen 3C35/38).

Laub vom Nachbarn

Was für Fallobst gilt, gilt auch für das Laub, die Zapfen oder Samen vom Baum Ihres Nachbarn: Fällt es auf Ihren Rasen, "gehört" es Ihnen. Der Nachbar muss sich nicht um die Beseitigung des Laubs oder der Zapfen kümmern, sondern Sie. Außer, die Beinträchtigungen sind extrem. Das allerdings müssten Sie vor Gericht nachweisen können:

"Laub, Nadeln, Samen etc. werden von der Rechtsprechung in der Regel nicht als wesentliche Beeinträchtigung angesehen. Die Beseitigung des Laubes gehöre nach Ansicht der Gerichte zu den üblichen Gartenarbeiten."

Quelle: Die Gartengrenze aus Sicht des Nachbarrechts, Eigenheimerverband Bayern e.V.

Wenn der Nachbar Pestizide sprüht

Sie ziehen Biogemüse und Ihr Nachbar versprüht Gartenchemie? Das müssen Sie generell dulden. Außer:

"Wenn diese Pestizide oder Herbizide irgendwie auf mein Grundstück gelangen, sei es durch Regenwasser oder Wind, dann hat der BGH darin eine wesentliche Störung des Eigentums gesehen und dann habe ich aus Paragraph 906 BGH einen Unterlassungsanspruch. Wenn gesundheitliche Schäden auftreten, haftet dafür auch der Urheber."

Rechtsanwalt Roman Sostin, Haus und Grund

Äste vom Nachbar schneiden

Ragt ein Ast vom Baum Ihres Nachbarn in Ihr Grundstück und verhindert zum Beispiel, dass Sie eine Schaukel für Ihre Kinder aufstellen können oder beschädigen Wurzeln vom Baum des Nachbarn Ihre Abflussrohre, ist das eine wesentliche Störung Ihres Eigentums. Sie können also ihren Nachbarn auffordern, den Ast oder die Wurzeln zu beseitigen und müssen ihm dafür immer erst eine angemessene Frist setzen, das selbst zu tun. Bei der Festsetzung dieser Frist müssen Sie berücksichtigen, dass man Bäume in bestimmten Zeiträumen nicht beschneiden kann. Im Sommer dürfte eine Zwei-Wochen-Frist ausreichen, so Rechtsanwalt Roman Sostin von "Haus und Grund".

Lässt Ihr Nachbar die Frist tatenlos verstreichen, dürfen Sie den Ast selbst entfernen. Auch Wurzeln, die vom Baum des Nachbarn in Ihren Garten wachsen und eine "wesentliche Störung" Ihres Eigentums sind, dürfen Sie selbst kappen. Entstehen Ihnen dabei Kosten, können Sie diese vom Nachbarn verlangen.

Was Sie nicht tun sollten: Einen Weg ersetzen lassen, dessen Platten durch Wurzeln aus Nachbars Garten angehoben worden sind, und dem Nachbarn diese Arbeiten dann in Rechnung stellen. Und für die Eintreibung der Kosten vor Gericht ziehen - das hat eher wenig Aussichten auf Erfolg. (BGH, AZ: V ZR 99/03)

Bäume fällen - was muss ich beachten

Wenn Sie einen älteren Baum in Ihrem Garten fällen wollen, fragen Sie am besten zuerst bei der eigenen Gemeinde oder der Unteren Naturschutzbehörde (in Städten beim Kreisverwaltungsreferat, in Gemeinden Landratsamt) nach. Grund: Jede Gemeinde hat ihre eigene Baumschutzverordnung und oft brauchen Sie für das Fällen eines Baumes eine Genehmigung. Das hängt vom Alter des Baumes und seinem Umfang ab.

In Nürnberg zum Beispiel sind alle Bäume geschützt, die einen Stammumfang von 80 Zentimeter und mehr haben, gemessen in einer Höhe von einem Meter. Diese Regelung haben viele Baumschutzverordnungen in bayerischen Gemeinden verankert. In Nürnberg zum Beispiel sind alle Obstbäume - außer Walnuss und Esskastanien - von diesem Schutz ausgenommen.

"Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das kann bis zu 50.000 Euro hoch sein", sagt Rechtsanwalt Roman Sostin von "Haus und Grund".

Rasen mähen Uhrzeit

An Werktagen, also auch samstags, dürfen Sie von 7 bis 20 Uhr Rasen mähen - mit sehr leisen Motorrasenmähern, die das EU-Umweltzeichen tragen (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV, seit 2002 gültig). Alle anderen Motorrasenmäher dürfen werktags von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr benutzt werden. Davon ausgenommen sind Handmäher - sie dürfen auch an Sonn- und Feiertagen und in der Ruhezeit zum Einsatz kommen. An Sonn- und Feiertagen dürfen Sie nicht mähen - außer mit Muskelkraft mit einem Handmäher.

Doch ganz so einfach ist es nicht: Manche Gemeinden haben darüberhinaus eigene Ruhezeit-Regelungen erlassen, die strenger sind als die Mindest-Vorgaben der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Sie sollten sich deswegen zu diesem Thema auch bei Ihrer Gemeinde oder beim zuständigen Ordnungsamt erkundigen.

Lautere Geräte wie Rasentrimmer, Laubbläser oder Laubsammler dürfen nur werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 betrieben werden. Bei Verstößen gegen die Lärmschutzverordnung können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Wespennest am Haus - was tun

Wespen stehen wie Hornissen in Bayern unter Artenschutz. Nester dürfen Sie auf keinen Fall einfach selbst beseitigen. Tun Sie es doch, kann das in Bayern bis zu 5.000 Euro Bußgeld kosten. Dafür brauchen Sie eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, die Sie auch berät, wie Sie am besten vorgehen.

Wie sieht der Fall aber aus, wenn ich unter einer Insektengift-Allergie leide und Wespen, die ihr Nest beim Nachbarn am Haus haben, ständig auf meiner Terrasse rumschwirren?

"Wenn die Störung erheblich ist, also wenn ich unter einer Allergie leide und ständig die Wespen bei mir habe, habe ich einen Anspruch darauf, dass sich der Nachbar darum kümmert, dass das entfernt wird", so Roman Sostin. Sein Tipp, wenn Reden mit dem Nachbarn nicht hilft: Versuchen Sie, den Antrag selbst zu stellen bei der Behörde. Funktioniert das nicht, muss ich den Nachbarn auf Beseitigung des Nests verklagen.

Nachbarschaftsstreit

Nachbarschaftsstreits treten ganz häufig auf. Und enden nicht selten vor Gericht. Um zu verhindern, dass sich Nachbarn wegen Kleinigkeiten im Gerichtssaal bekriegen, sieht das Bayerische Schlichtungsgesetz vor, dass bei bestimmten Streitigkeiten vor einem Verfahren zuerst einmal ein neutraler Schlichter eingeschaltet werden muss. Das betrifft alle Konflikte, die sich um private Immissionen und den Grenzabstand von Pflanzen drehen. Als Streitschlichter arbeiten Notare und Rechtsanwälte, die eine Zulassung als Schlichter besitzen.

Egal, wie groß Ihr Ärger über das Laub aus Nachbars Garten ist, bedenken Sie, dass Sie wahrscheinlich noch länger mit Ihrem Nachbarn zusammenleben werden. Suchen Sie am besten gemeinsam nach einer Lösung. So mancher Konflikt lässt sich vermeiden mit der richtigen Kommunikation: Wie Sie mit Ihren Nachbarn reden.