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Freistellungsauftrag Sie zahlen Steuern auf Zinserträge, wenn Sie nicht aktiv werden

Der steuerfreie Betrag aus Kapitalerträgen ist angehoben worden. Deswegen lohnt es sich, Ihre Freistellungsaufträge zu überprüfen oder einzurichten. Vor allem, weil es derzeit um die 3 Prozent Zinsen auf Tagesgeldkonten gibt.

Stand: 09.02.2024

Paar überprüft zu Hause Freistellungsaufträge für verschiedene Konten | Bild: mauritius images / Wavebreak Media ltd / Alamy / Alamy Stock Photos

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass man als Sparerin oder Sparer auf Kapitalerträge aus den eigenen Geldanlagen, zum Beispiel Zinsen von Tagesgeldkonten, Erträge aus Aktiengeschäften oder Festgeldkonten, bis zu einem gewissen Betrag, der den Sparerpauschbetrag nicht übersteigt, keine Steuern zahlen muss. Denn: In Deutschland muss man 25 Prozent Steuern, genauer die Abgeltungssteuer, auf Renditen zahlen.

Wie hoch ist der Freibetrag auf Zinserträge?

Abgeltungssteuer zahlt man, wenn man zum Beispiel keinen Freistellungsauftrag bei seiner Bank gestellt hat oder die Erträge über dem Freibetrag liegen. Warum Sie auf jeden Fall Ihren Freistellungsauftrag aktuell überprüfen sollten und wie hoch die Freibeträge aktuell sind, das erklärt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern: "Gute Nachricht: Sie wurden erhöht auf 1.000 Euro pro Person und bei zusammen veranlagten Ehepaaren zum Beispiel auf 2.000 Euro." Vor 2023 waren es 801 Euro pro Person und 1.602 Euro für Ehepaare.

Wie gehe ich vor, wenn ich bei verschiedenen Banken Freistellungsaufträge eingerichtet habe?

Der Freibetrag ist gestiegen, deswegen muss ich mir meine Freistellungsaufträge aktuell genauer ansehen. Dazu sagt unser Experte Sascha Straub: "Es ist nicht nur der Freistellungsauftrag erhöht worden, sondern es sind ja auch die Zinsen gestiegen. Das bedeutet, man muss auch genau schauen, bei welcher Bank habe ich welche Höhe vom Freistellungsauftrag. Passt das noch mit den Zinserwartungen? Man muss letzten Endes einen Rendite-Check machen."

Erhöhen die Banken automatisch den Freibetrag bei schon erteilten Freistellungsaufträgen?

Heben denn die Banken die vorhandenen Freistellungsaufträge automatisch auf den aktuellen Wert des Freibetrags an? "Ja, das ist so, dass sich die Banken die Freistellungsaufträge automatisch vornehmen und dann um knapp 25 Prozent erhöhen. Dann kann es aber sein, dass die Gesamtrechnung auch wieder nicht aufgeht, insbesondere, wenn man es auf mehrere Banken verteilt hat. Man hat ja eben nur die 1.000 oder 2.000 Euro Freistellungsauftrag."

Werden Freistellungsaufträge dem Finanzamt gemeldet

Ja. Das freistellende Institut - zum Beispiel die Bank, ist verpflichtet, Freistellungsbeträge an des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. "Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen", so das BZSt.

Auch Kinder haben Freibeträge

Das Verbraucherportal "finanztip" weist darauf hin, dass auch Kinder eigene Freibeträge für Erspartes haben, sie werden nicht bei den Eltern mitveranlagt. Finanztip schreibt: "Für die Konten von Minderjährigen können Eltern jeweils einen gesonderten Freistellungsauftrag bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 1.000 Euro (bis 2022: 801 Euro) stellen. Dieser muss von allen gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden."

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