Grafik mit einer durch Geofencing gesetzten Zone, die die Benutzung von E-Rollern regelt.
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"Geofencing" steht für geographische Grenzen setzen. Kann man damit E-Rollern Grenzen setzen?

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Geofencing: Grenzen für E-Scooter setzen

Mit den E-Scootern hat auch jede Menge Ärger Einzug in Deutschland gehalten - alkoholisierte Fahrer, tödliche Unfälle, wild geparkte Roller als Stolperfallen. Geofencing kann technisch für die Einhaltung von Park- und Fahrverbotszonen sorgen.

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Seit Mitte Juni sind E-Scooter in Deutschland erlaubt. Fünf Verleihfirmen sind derzeit im Bundesgebiet aktiv. In den Großstädten dürfen sie jeweils durchschnittlich 1.000 bis 1.200 Roller bereitstellen. Seit Einführung der E-Roller gab es nicht nur zahlreiche Unfälle und Vorfälle mit alkoholisierten Rollerfahrern - auch der Unmut über kreuz und quer abgestellte Roller wird immer größer. Eine Möglichkeit, das Parken in definierten Zonen technisch zu verhindern, ist Geofencing.

Geofencing setzt virtuelle Grenzen

Geofencing bedeutet wörtlich, dass ein "geographischer Zaun" gezogen wird. Satelliten liefern Geodaten, mit deren Hilfe eine virtuelle Grenze markiert wird. Wenn ein E-Roller, der per GPS geortet werden kann, einen Geofence überquert, löst das System eine bestimmte Aktion aus: Der Roller wird zum Beispiel langsamer oder die Fahrt lässt sich in der App nicht beenden. Diese Technik wird zum Beispiel bereits von Mietwagenfirmen genutzt, damit ihre Fahrzeuge nicht aus festgelegten Einsatzgebieten bewegt werden können. Auch Smartphones nutzen diese Technologie: So kann man Erinnerungen beispielsweise nicht nur von einem Zeitpunkt abhängig machen, sondern auch von einem bestimmten Ort oder Gebiet.

Keine Parkmöglichkeit in definierten Gebieten

E-Scooter-Verleihfirmen können per Geofencing das Gebiet definieren, in dem ihre Roller benutzt werden dürfen. Oder sie können festlegen, dass eine Fahrt außerhalb des definierten Gebiets nicht abgeschlossen werden kann. Das Gleiche gilt für Parkverbotszonen, die die Verleihfirmen definieren, größtenteils nach den Vorgaben der jeweiligen Stadt. Um die Mietdauer in der jeweiligen App beenden zu können, muss man sich an einer Stelle befinden, die in der App auch erlaubt ist. Andernfalls bekommt man eine Fehlermeldung. Wer nicht immer weiter zahlen möchte, muss den Roller in einen Bereich bringen, wo er die Fahrt abschließen darf.

Die Stadt München gibt beispielsweise eine jeweils aktualisierte Karte mit Fahrverbots- und Parkverbotszonen für E-Roller heraus. Die Verleihfirmen haben eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben, dass sie diese Regelungen einhalten werden. Für die Zeit des Oktoberfestes galten die Verkehrsbeschränkungen rund um die Theresienwiese in diesem Jahr erstmals auch für E-Scooter. Die Verleihfirmen mussten dafür sorgen, dass innerhalb des Sperrrings nach definierten Vorgaben E-Roller weder ausgeliehen noch abgestellt werden konnten.

Geofencing hat Grenzen

Geofences können zwar millimetergenau definiert werden. Es bleibt aber schwierig, kleine mobile Objekte exakt zu orten: Mit zwei bis drei Metern Ungenauigkeit muss man rechnen. Vor allem in Innenstädten mit hohen Häusern, wo das Signal teilweise abgeschottet ist, ist die Positionsbestimmung schwierig. Daher kann man durch Geofencing zwar verhindern, dass E-Roller in bestimmten Zonen ausgecheckt werden. Man kann aber nicht exakt orten, ob ein Roller auf oder neben einem Radweg fährt oder ob er mitten auf einem Gehweg abgestellt wurde.

Automatische Tempodrosselung

Durch Geofencing kann man auch dafür sorgen, dass E-Roller im definierten Gebiet langsamer oder gar nicht mehr fahren. In Wien etwa wird auf diese Weise die Höchstgeschwindigkeit der Roller in bestimmten Stadtbereichen technisch begrenzt. Bisher ist diese Funktion in Deutschland nicht Teil der Allgemeinen Betriebserlaubnis für E-Scooter. In einer Rahmenvereinbarung von Ende August sprechen sich der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und vier E-Tretroller-Verleiher für die automatische Tempodrosselung aus - das Bundesverkehrsministerium lässt das prüfen.