Strommasten, im Hintergrund ein Windrad
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Federico Gambarini

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hält eine Einführung der Strompreisbremse zum 1. Januar für nicht umsetzbar.

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Strompreisbremse ab Januar? Energieverband skeptisch

Habeck zielt auf eine Strompreisbremse ab Januar - ist das realistisch? Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hält die Einführung bis dahin nicht für umsetzbar. Andere Experten sind zuversichtlicher, verweisen aber auf die Komplexität.

Über dieses Thema berichtet: radioWelt am .

Der Winter naht, über die Preisbremsen für Gas und Strom wird jedoch weiter diskutiert. Genauer gesagt geht es darum, wann diese Instrumente greifen sollen. Für den Gaspreisdeckel steht März 2023 im Raum. Bei der Strompreisbremse setzte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) diese Woche auf Januar. "Die Entlastung beim Strompreis muss in jedem Fall spätestens im Januar einsetzen. Darauf zielen wir", sagte er dem "Handelsblatt". Doch bei der Ausgestaltung türmen sich Hürden auf.

Energieverband sieht Strompreisbremse nicht ab Januar kommen

Auf Schwierigkeiten bei der geplanten Finanzierung wies Habeck selbst hin. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft legte nun noch einmal nach. Er hält die Einführung einer Strompreisbremse zum 1. Januar für nicht umsetzbar. Das sagte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Die Umsetzung und auch Ausgestaltung sollte kundenseitig analog zur Gaspreisbremse erfolgen.

Die Regierung will das nötige Geld über die Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen bei Stromproduzenten einholen. Andreae sagte dazu, es sei bislang noch nicht festgelegt, durch welche Stelle und über welches Verfahren "Zufallsgewinne" abgeschöpft werden sollten. "Das zuletzt von der Bundesregierung vorgeschlagene Modell ist in der Umsetzung extrem komplex und für die betroffenen Unternehmen in der Abwicklung weder technisch noch organisatorisch umsetzbar." Zudem dürfe eine rückwirkende Abschöpfung von Zufallsgewinnen nicht umgesetzt werden.

Die Bundesregierung sollte dringend ein praktikableres und zukunftsgerichtetes Modell der Abschöpfung erarbeiten, heißt es diesbezüglich vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Die Umsetzung der zugehörigen EU-Vorgaben sollte möglichst einfach gestaltet und zwingend über eine staatliche Organisation abgewickelt werden.

Energieökonom: Komplexes Vorhaben mit Preisbremsen

Der Energieökonom Andreas Löschel betonte am Montag bei BR24, dass sowohl die Strompreisbremse als auch die Gaspreisbremse so schnell wie möglich umgesetzt werden müssten. Doch auch er hatte die zeitliche Dimension im Blick: Das Vorhaben sei so komplex, dass man sich kaum vorstellen könne, dass dies in zwei oder drei Monaten möglich sein werde. Er verwies auf den "Wirrwarr mit ganz unterschiedlichen Tarifen" und eine EU-konforme Ausgestaltung.

Bund der Energieverbraucher: Preisbremse könnte Erneuerbare ausbremsen

Die Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Leonora Holling, wiederum erklärte im Interview bei der Bayern-2-"radioWelt", die Finanzierung der Strompreisbremse könnte unbeabsichtigte Folgen haben. "Das Problem ist, dass der Ausbau der Erneuerbaren dadurch gebremst werden könnte." Der Bau von neuen Photovoltaikanlagen und Windkrafträdern sei dann nicht mehr so attraktiv.

Das Abschöpfen der "Zufallsgewinne" träfen derzeit vor allem die Erzeuger erneuerbarer Energien, sagte Holling. "Die könnten in der Tat die Dummen sein und wir wissen nicht, wie sie darauf reagieren werden, also ob vielleicht bestehende Windparks sich dann nicht mehr lohnen." Grundsätzlich hält sie eine Einführung der Strompreisbremse im Januar aber für realistisch.

Fallende Gaspreise: Doch anderes System nötig?

Mit Blick auf die Gaspreisbremse müsse die Bundesregierung die jüngst wieder gefallenen Gaspreise im Blick behalten. "Da fragt man sich, ob die Regierung da nicht auch nochmal neu überlegen muss, vielleicht da auch nochmal ein anderes System zu finden", sagte Holling.

Mit Informationen von dpa

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