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Stichwort: Wer darf streiken ?

Stichwort: Wer darf streiken ?

Seit dem heutigen Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Frage, ob auch verbeamtete Lehrkräfte streiken dürfen. Von Birgit Harprath

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft kompakt am .

Die Kläger beanspruchen etwas , was auch heute in Bayern wieder viele Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie im laufenden Tarifkonflikt mit den Arbeitgebern wahrnehmen- das Recht zu streiken.

Dieses Recht zu streiken – das Grundgesetz sieht das zwar nicht ausdrücklich vor. Doch die obersten Richter leiten es ab aus Artikel 9 des Grundgesetzes. Demnach dürfen Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei von staatlichem Eingriff Bedingungen aushandeln. Koalitionsfreiheit nennt sich das. Ob sich darauf auch Beamte künftig berufen dürfen, muss Karlsruhe jetzt klären. Die Arbeit zu verweigern, um etwas durchzusetzen, ist laut Rechtsprechung Arbeitern und Angestellten durchaus erlaubt. Alles andere wäre kollektives Betteln – so das Bundesarbeitsgericht.

Streik an bestimmte Voraussetzungen geknüpft

Allerdings wird dieses Recht an bestimmte Bedingungen geknüpft. Aktionen darf es nur für Forderungen geben, die tariflich auch durchsetzbar sind – also zum Beispiel höhere Einkommen oder kürzere Arbeitszeiten. Ein politischer Streik um Druck auf den Gesetzgeber auszuüben, wie in anderen Ländern üblich, gehört nicht dazu. Außerdem muss der Ausstand von einer Gewerkschaft getragen werden, die mächtig genug ist , etwas durchzusetzen. Mitmachen dürfen aber auch Nichtmitglieder – sie bekommen dafür aber kein Streikgeld für den entgangenen Lohn. Aufgerufen werden darf zum Ausstand nur, wenn vorher verhandelt und ein Tarifvertrag gekündigt wurde, also erst nach Ablauf der sogenannten Friedenspflicht. Und schließlich muss der Streik verhältnismäßig sein: die betroffenen Betriebe dürfen also nicht dadurch Pleite gehen, weil ihre Beschäftigten über Wochen hinweg vor den Werkstoren demonstrieren.