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Wort "Kontoinhaber" auf Bankformular

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Sprach-Kampf bis zum BGH: Frau will "Kontoinhaberin" sein

"Kunde", "Kontoinhaber", "Einzahler", "Sparer" - eine Seniorin will das alles nicht mehr sein, sondern auch in Formularen als Frau angesprochen werden. Deshalb hat sie ihre Sparkasse verklagt - heute prüft der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall.

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"Es geht ums Prinzip", sagt Wendt Nassall, der die ältere Dame als Anwalt ab heute vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vertritt. Der Klägerin reicht es nicht, dass ihre Bank sie im Gespräch und in persönlichen Schreiben als "Frau" anspricht. Sie will sich auch in Formularen als "Kundin" oder "Kontoinhaberin" bezeichnet werden. Das zähle zum Persönlichkeitsrecht.

Die Initiative "Pinkstinks", die seit Jahren gegen Geschlechterklischees angeht, unterstützt die Klage. ihre Gründerin Stevie Schmiedel meint: "Es ist unfassbar, dass alle Geschlechter 2018 noch als Männer angesprochen werden." Nur "mitgemeint" sei nicht genug.

Sparkassen sehen keinen Grund zur Aufregung

Beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband versteht man die Aufregung nicht. Man spreche Kunden grundsätzlich geschlechtsspezifisch an. Nur bei Vertragsmustern sei dies anders. "Es handelt sich dabei häufig um rechtlich komplexe Texte, die im Satzbau durch die Verwendung beider Geschlechter zusätzlich verkompliziert würden. Deswegen wird bei diesen Formularen eine einheitliche Form der Ansprache gewählt", erläutert Sprecher Stefan Marotzke. 

2.000 Jahre Gewohnheit

Das Landgericht Saarbrücken, das die Klage in zweiter Instanz zurückwies, sieht das ebenso: In Formularen - wie in der juristischen Fachsprache - werde das "generische Maskulinum" verallgemeinernd geschlechtsneutral verwendet. Das sei seit 2.000 Jahren allgemeiner Sprachgebrauch. Ein skurriles Argument, findet Mechtild Düsing, Vorstandsmitglied beim Deutschen Anwaltverein: "Was vor 2000 Jahren richtig war, kann heute nicht mehr richtig sein." Gerade Sparkassen als öffentlich-rechtliche Organisationen seien an die Einhaltung der Grundrechte und damit an den Gleichheitssatz gebunden. 

Sprachliche Ideallösung gesucht

Doch was wäre, wenn der BGH tatsächlich der Seniorin aus dem Saarland Recht gäbe? Dann stünden unzählige Institutionen vor einer sprachlichen Herausforderung: "Die geschlechtsneutrale Version sollte "Kund*in" heißen, oder "Kund_in"», meint Stevie Schmiedel. Doch warum nicht "Kund/in", "KundIn", "Kund*" oder "«KundX"? Letztere würden sogar die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum "dritten Geschlecht" berücksichtigen, so der Passauer Anwalt Stefan Loebisch. "Eine Ideallösung gibt es in dem Fall nicht", räumt Kathrin Kunkel-Razum ein. Die Duden-Redaktionsleiterin würde hier entweder zwei Formularvarianten oder eine doppelte Anrede ("Liebe Kundin", "Lieber Kunde") empfehlen - oder die direkte gender-neutrale Ansprache "Guten Tag ...(Vorname/Nachname)".