Streikende mit Plakaten
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Kommission legt Schiedsspruch für Tarifstreit vor (Symbolbild)

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Kommission legt Schiedsspruch für Tarifstreit vor

Die Schlichtungskommission im Tarifkonflikt für den öffentlichen Dienst hat einen Schiedsspruch vorgelegt. Sie schlägt einen Inflationsausgleich von 3.000 Euro vor sowie die Einkommen ab März 2024, um mindestens 340 Euro zu erhöhen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

In den Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen kommt wieder Bewegung. Die von Arbeitgebern und Gewerkschaften eingesetzte Schlichtungskommission legte am Samstag nach knapp zweiwöchigen Beratungen eine Einigungsempfehlung vor. Die Schlichtungskommission hat der Empfehlung mit "überwiegender Mehrheit" zugestimmt.

Faeser begrüßt Schlichtungsempfehlung

"Als Verhandlungsführerin des Bundes freue ich mich, dass die Schlichtungskommission zu einer Einigungsempfehlung gefunden hat", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) der Nachrichtenagentur Reuters. Es gehe um "spürbare Entlastungen in Krisenzeiten" für die Beschäftigten. "Zugleich müssen wir die angespannte Haushaltslage in den Kommunen, aber auch im Bund zu jedem Zeitpunkt im Blick behalten", unterstrich die Ministerin. Es gehe nun darum, bei der Wiederaufnahme der Verhandlungen am 22. April "zu einer guten Einigung zu kommen".

Faeser dankte den beiden Schlichtern Hans-Henning Lühr und Georg Milbradt, unter deren Vorsitz die von Arbeitgebern und Gewerkschaften eingesetzte Kommission die Empfehlung vorgelegt hatte.

3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei

Verdi veröffentlichte die Empfehlungen der Schlichtungskommission. Sie rät zu einem Inflationsausgleich in Höhe von 1.240 Euro in diesem Juni sowie von 220 Euro monatlich von Juli bis Februar 2024 - insgesamt also 3.000 Euro, die steuerfrei sind. Ab März 2024 soll dann ein Sockelbetrag von 200 Euro verbunden mit einer linearen Erhöhung von 5,5 Prozent folgen. In Gehaltsgruppen, in denen so keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, soll der Betrag auf 340 Euro festgesetzt werden. Die Laufzeit rückwirkend ab Januar 2023 soll für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten 24 Monate betragen.

Für Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten sollen abweichende Regeln gelten. Sie sollen zunächst einen Inflationsausgleich in Höhe von 620 Euro und ab Juli 2023 monatlich 110 Euro erhalten.

Leiter der Schlichtungskommission: "Fairer Interessensausgleich"

Dieser Mix sei "ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss", erklärte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, der Bremer Verwaltungsrechtler Hans-Henning Lühr. Er war von der Arbeitnehmerseite als Schlichter benannt worden.

Der von der Arbeitgeberseite benannte ehemalige sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) erklärte, er könne die Empfehlung "trotz der ungewöhnlichen Höhe" mittragen. Er hoffe auf eine schnelle und einvernehmlich Regelung des Tarifkonflikts auf Basis der Empfehlungen.

Die Tarifrunde im öffentlichen Dienst war Ende März in dritter Runde gescheitert. Die Tarifkommissionen von Verdi und Beamtenbund lehnten das Arbeitgeberangebot jeweils ohne Gegenstimmen einstimmig als nicht einigungsfähig ab.

Verdi und Beamtenbund fordern 10,5 Prozent, monatlich jedoch mindestens 500 Euro mehr Geld. Das Angebot von Bund und Kommunen belief sich nach Angaben der Arbeitgeber auf insgesamt acht Prozent für eine Laufzeit von 27 Monaten. Es enthielt diesen Angaben zufolge einen monatlichen Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro. Zudem sollte nicht tabellenwirksam ein steuerfreier Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro gezahlt werden.

Verhandlungen am 22. April

Mit dieser Empfehlung ist der Tarifstreit aber nicht beendet. Gewerkschaften und Arbeitgeber beraten nun einzeln über die Empfehlung und wollen dann am kommenden Samstag erneut zu Verhandlungen zusammenkommen. Die Empfehlung ist also nur die Grundlage für die Fortsetzung der Verhandlungen in Potsdam.

Wenn dort keine Einigung erzielt wird, könnten die Gewerkschaften Verdi und Deutscher Beamtenbund eine Urabstimmung über unbefristete Streiks einleiten. Außerdem wären die Gewerkschaften mit einem Scheitern nicht mehr in der Friedenspflicht gebunden, sondern könnten erneut streiken.

Betroffen sind unter anderem Erzieherinnen und Erzieher von Kitas, Beschäftigte von Müllabfuhr und Nahverkehrsbetrieben, Bodenpersonal an Flughäfen und Angehörige vieler anderer Berufe.

Mit Informationen von Reuters, dpa, AFP

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