Für die Kommunen gehört die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen: Sie wirft jedes Jahr mehr als 13 Milliarden Euro ab. Schon aus diesem Grund wollen die Gemeinden darauf nicht verzichten. Verfassungswidrig ist deshalb nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch nicht die Steuer selbst, sondern deren Erhebung. Sie verstößt nach Ansicht der obersten Finanzrichter gegen das Gleichheitsgebot im Grundgesetz, weil sie gleiche Fälle unterschiedlich besteuert. Und deswegen muss Karlsruhe nun ran. Bei der mündlichen Verhandlung wurden bereits Bedenken laut. Das hängt mit dem sogenannten Einheitswert zusammen, der die Bemessungsgrundlage für die Steuer darstellt. Im Westen gelten Einheitswerte des Jahres 1964, im Osten sogar solche von 1935. Trotz vergleichbarer Lage und Größe können die Werte erheblich voneinander abweichen. Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus der Art und der Bebauung des Grundstücks und aus einem Hebesatz, den die Kommunen festlegen. Grundsteuern sind auch für Mieter wichtig. Als Nebenkosten sind sie umlagefähig, also ein Teil der Miete.
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