Diebstahl am Strand oder anderen öffentlichen Plätzen: Es kann sich lohnen, sich vorher schlau zu machen, ob die Versicherung einspringt.
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Diebstahl am Strand oder anderen öffentlichen Plätzen: Es kann sich lohnen, sich vorher schlau zu machen, ob die Versicherung einspringt.

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Diebstahl im Urlaub: Wann die Versicherung zahlt

Eigentlich soll der Urlaub ja die schönste Zeit des Jahres sein. Doch was passiert, wenn man Pech hat und zum Beispiel bestohlen wird? Es kann sich lohnen, sich vorher schlau zu machen, wann welche Versicherung einspringt – und wann eben nicht.

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Wenn Schmuck, Handy oder das Laptop aus einem aufgebrochenen Hotelzimmer geklaut werden – oder einer abgeschlossenen Ferienwohnung – haben die Bewohner dieser Räume Glück im Unglück. Denn dabei, so der Bund der Versicherten BdV, handelt es sich um Einbruchdiebstahl. Und hier sei die Hausratversicherung der beste Schutz. Damit sind von daheim aus mitgebrachte Dinge versichert, die während einer Reise im In- und Ausland gestohlen werden.

Am besten Rücksprache mit der Versicherung halten

Allerdings heißt es beim BdV auch, einige Versicherer würden Bargeld und Wertsachen hier ausschließen. Ein prüfender Blick in den Vertrag kann sich also lohnen.

Auch wer seinen Urlaub im Wohnmobil verbringe oder eine Seereise gewählt habe, mit einer Schiffskabine als Urlaubsunterkunft, könne bei der Versicherung nachfragen, ob der Diebstahlschutz ausreichend ist.

Wertsachen nicht zu schützen, ist "grob fahrlässig"

Doch nicht immer ist die Schiffskabine oder ein verschlossenes Hotelzimmer der Tatort. Es kann auch das Badetuch am Strand sein oder eine Parkbank. Wenn Reisende dort Handy und Co. ungeschützt vergessen oder liegen lassen – also: nicht eingeschlossen oder ähnliches – haben sie vermutlich Pech.

Denn wenn Diebe ohne Probleme an die Beute gelangten, sei das für die Versicherungen "ein grob fahrlässiges Herbeiführen eines Schadens", und die beklauten Versicherten bekommen nichts.

Ganz anders ist die Situation jedoch, wenn Täter oder Täterinnen Reisende mit Gewalt dazu drängen, ihre Wertsachen herzugeben. Das, so der BdV, stufe die Hausratversicherung als räuberische Erpressung ein – und der Verlust würde zum Neuwert erstattet.

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