ein blauer Stier aus Gummi sitzt auf der oberen Kante eines Bildschirmes, im Hintergrund die Kurstafel der Börse
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Deutsche Börse Frankfurt

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Börse: DAX schließt mit Verlusten

Solange die Geldpolitik locker bleibt, gibt es wohl kaum Grund für Inflationsängste. Der deutsche Aktienmarkt schloss heute mit Verlusten. Und frühere Telekom-Aktionäre haben einen Etappensieg auf dem Weg zu Schadensersatz errungen.

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse am .

In dieser Woche schaffte der DAX kurzzeitig den Sprung über die Marke von 14.000 Punkten. Positiv ist die Bilanz für den Februar. Da legte der deutsche Leitindex um 2,6 Prozent zu. Ins Wochenende geht er nun mit 13.786 Punkten. Das war heute ein Minus von 0,7 Prozent.

Über die gesamte Handelswoche hinweg verlor er 1,5 Prozent. Äußerungen aus den Reihen der Europäischen Zentralbank (EZB) konnten zwar einen anfänglichen Kursrutsch etwas eingrenzen. Der erneut schwache Handel an der Wall Street belastete dann den Handel am deutschen Aktienmarkt.

Kein Grund für Inflationsängste

Laut einem Experten der Landesbank Helaba, findet derzeit an den Börsen eine notwendige Konsolidierung statt. Inflationsängste dienten dafür als Begründung, seien aber eigentlich kein Problem, solange sie die Notenbanken nicht zu einer Abkehr von ihrer lockeren Geldpolitik bewegten. Dafür gebe es derzeit aber keine Signale.

Die Wall Street notiert uneinheitlich. Der Dow Jones verliert 0,5 Prozent – der Nasdaq-Index legt um 1,2 Prozent zu. Der Ölpreis fällt. Das Barrel Nordseeöl der Sorte Brent zur Auslieferung im April kostet rund 66 Dollar. Und der Euro ist knapp 1,21 Dollar wert.

Teilerfolg für Ex-Telekom-Aktionäre

Derweil hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zu Schadensersatzansprüchen von Anlegern gegen die Telekom veröffentlicht. Demzufolge hat das Gericht den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main erneut in Teilen aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen.

Hinter dem Musterverfahren stehen rund 16.000 Kleinaktionäre, die Schadenersatz von der Deutschen Telekom verlangen - für ihre Kursverluste. Das sind insgesamt rund 80 Millionen Euro. Die Kanzlei Tilp vertritt in dem Verfahren den Musterkläger. Sie erklärte jetzt in einer Pressemitteilung, der BGH habe mit dem Beschluss vom 15.12.2020 (Az. XI ZB 24/16), das DT 3-Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom AG ("DT") in zentralen Punkten zu Gunsten der Anleger entschieden.

Das Verschulden der Telekom für den falschen Börsenprospekt DT 3 stehe nunmehr rechtskräftig fest, so Tilp. Die früheren Telekom-Aktionäre haben damit einen Etappensieg im Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ("KapMuG") geschafft.