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Schrems erringt Teilsieg gegen Facebook

Der EuGH hat eine geplante Sammelklage gegen Facebook für unzulässig erklärt. Der österreichische Datenschützer Max Schrems darf allerdings in eigener Sache gegen den Internetgiganten klagen. Von Christian Sachsinger

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Max Schrems ist zufrieden. Im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk wertet der österreichische Anwalt und Datenschützer die Entscheidung des EuGH als Teilerfolg. Nach über sechs Jahren sei endlich ein Gericht gefunden, das über die Rechtsverstöße von Facebook entscheiden müsse, nachdem Irland ein Verfahren hierzu de facto verweigere. Schrems brachte 2011 erstmals Beschwerden gegen Facebooks Umgang mit den Daten der Nutzer bei der irischen Datenschutzbehörde ein. Durch den Richterspruch kann Schrems jetzt den US-Riesen vor Gericht zerren und zwar zu Hause, das war dem Österreicher wichtig.

Wenn Konzerne wissen, dass sie ein Verfahren nicht gewinnen können, dann versuchen sie die Klage aus formellen Gründen los zu werden, oder die Kosten für den Kläger in unleistbare Höhen zu treiben. Facebook wollte den Gerichtssand Dublin durchsetzen, weil eine Sammelklage dort nicht möglich ist und eine ‚Musterklage‘ einen zweistelligen Millionenbetrag kosten würde. Damit hätte man zwar einen Rechtsanspruch, aber der wäre praktisch nicht durchsetzbar." Max Schrems

Jetzt werden Facebooks Klauseln untersucht

Schrems wirft Facebook vor, seine Privatsphäre und den Datenschutz zu verletzten. Ihn stört das beliebige Auswerten und weiterleiten privater Daten. Außerdem kritisiert er, dass für den Verbraucher die Nutzerbedingungen völlig undurchschaubar seien. Schrems hatte in 2015 bereits in einem anderen Verfahren gegen Facebook die sogenannte Safe-Harbor-Vereinbarung zwischen der EU und den USA gekippt, mit der beide Regionen die Übertragung von Daten regelten und erlaubten. Nun bohrt er weiter und verlangt, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam werden.

EuGH hat Chance verpasst

Schrems wollte für bis zu 25.000 Facebook-Nutzer aus mehreren Ländern mitklagen, darunter mehr als 5.000 aus Deutschland. Diese Sammelklage hat der Europäische Gerichtshof untersagt. Für Schrems ist das allerdings kein grundlegendes Problem, es erschwert nur die Finanzierung der Prozesskosten etwas. Allerdings hat Schrems inzwischen eine gegründet, die ihm hierbei hilft. Dem Verbraucherschutz in Europa haben die Richter dem Österreicher zufolge allerdings einen Bärendienst erwiesen.

Leider hat der EuGH auch diese einmalige Chance verpasst, endlich kollektiven Rechtsschutz in Europa zuzulassen. Das war ein Elfmeter, um das Problem endlich zu lösen. Leider hat der EuGH dabei gleichzeitig den Verbraucherbegriff massiv eingeschränkt. Das wird Verbraucher in vielen Fällen hart treffen und künftige Sammelklagen unmöglich machen." Max Schrems