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Regeln für Drohnen

Drohnen werden immer günstiger und können immer mehr. Der Einsatz der oft recht großen Fluggeräte birgt aber Risiken. Klare Regeln gibt es deshalb in den USA genauso wie in Deutschland. Von Christian Sachsinger

Wer in den USA eine Drohne fliegen möchte, muss sich dafür bei der Flugaufsichtsbehörde registrieren lassen, wenn das Flugobjekt zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm wiegt. Die Registrierung funktioniert online und kostet 5 Dollar. Die Lizenz ist dann drei Jahre lang gültig. Anders als in Deutschland gibt es in den USA keine Kennzeichnungspflicht. Hierzulande müssen, um bei Schäden die Verursacher besser verfolgen zu können, ab Oktober 2017 an der Drohne an einer sichtbaren Stelle Namen und Adresse des Eigentümers stehen.

Führerschein nur in Deutschland

Einen speziellen Drohnenführerschein, wie in Deutschland ab 2 Kilogramm, gibt es in den USA nicht. Bei uns muss der Pilot Kenntnisse in Navigation, den luftrechtlichen Grundregeln und der örtlichen Luftraumordnung nachweisen. Wer keinen Führerschein hat, darf mit den schwereren Drohnen hierzulande nur auf Modellflugplätzen fliegen. Für Hobbypiloten beträgt das Mindestalter 14 Jahre, ein Jahr mehr, als in den USA.

Sperrzone Flughafen

In den Vereinigten Staaten darf man seine Drohne dann nur bis auf eine Höhe von 400 Fuß, also umgerechnet rund 120 Meter, steigen lassen. In Deutschland sind es 100 Meter. Wer näher als 8 Kilometer an einen Flughafen heranfliegen will, muss erst den Airport kontaktieren. In Deutschland beträgt dieser Sicherheitsabstand dagegen nur 1,5 Kilometer zum Zaun des Flughafengeländes. Genau wie in Deutschland ist es auch in den USA verboten, Drohnen in der Nähe von Stadien oder Menschenansammlungen fliegen zu lassen.

Oft kaum mehr freie Zonen

In den USA gibt es einige kostenlose Apps, die einem anzeigen, wo man überhaupt noch seine Drohne fliegen lassen darf. In Ballungszentren wird es immer schwieriger noch ein freies Fleckchen zu finden, da auch viele Kommunen ihren Luftraum für die Flugobjekte gesperrt haben. Auch die nationale Parkverwaltung hat für viele Regionen ein Flugverbot verhängt. In Deutschland gibt es ebenfalls viele gesperrte Regionen. Einen genauen Überblick bietet die Website der freien .

Bei uns ist versichern Pflicht

Eine der wichtigsten ab Oktober geltenden Vorschriften ist § 33 LuftVG, aus dem sich unter anderem eine Versicherungspflicht ergibt. Wer eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, sollte vor dem ersten Flug dringend den Versicherer kontaktieren und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit sie Drohnenflüge abdeckt.

Drakonische Strafen

Wer die Regeln hierzulande missachtet, muss sich auf saftige Strafen einstellen, vor allem, wenn er Flugverbotszonen missachtet. Hier sind Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vorgesehen. Nach § 315 Strafgesetzbuch begeht der Pilot zudem einen strafbaren gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr. Eine Beinahe-Kollision mit einer Verkehrsmaschine reicht für eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten.