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Killer's Security: Mahnen und verschlüsseln

In den Online-Nachrichten berichtet Achim Killer über Mahnungen wegen Google Fonts. Und auch zum World Password Day wird gerne gemahnt. Mit Passkeys wiederum kommt man ohne Passwörter aus.

Über dieses Thema berichtet: Online-Nachrichten am .

Razzia im Dunkelnetz

Im Darknet war Anfang der Woche viel los. Polizisten in neun Ländern haben den „Monopoly Market“ hochgenommen, einen riesigen Umschlagsplatz für illegale Drogen. 52 mutmaßliche Dealer sind allein in Deutschland festgenommen worden.

Feuerfuchs mit Tarnkappe

Tag der Pressefreiheit war ja auch – am Mittwoch – und zum Zeitungslesen geht man in Ländern, die es nicht so haben mit der Pressefreiheit, tunlichst auch ins Darknet. Da kann man lesen, ohne dass jemand rauskriegt, was man liest, weil die verschlüsselten Zeitungsartikel über so viele Rechner umgeleitet werden, dass auch der letzte Zensor oder Geheimdienstler sich verirrt und die Spur verliert. Der gute alte Feuerfuchs macht das, zieht sich eine Tarnkappe auf, heißt dann TOR-Browser und führt einen durch Darknet.

Passkeys statt Passwörtern

Diese Woche war auch der World-Password-Day. Mahnende Worte gibt’s da immer von den vielen Halb-Gscheitles, die rumlaufen. Google hat sich diesmal dazu was Nettes einfallen lassen: Bei Google-Accounts kann man sich jetzt ohne Passwort anmelden, und zwar trotzdem - oder gerade deswegen – sicher. Passkeys nennt sich der Trick – funktioniert mit asymmetrischer Kryptographie, theoretisch hochkompliziert, praktisch aber, wenn man es mal eingerichtet hat, ist es ganz einfach. Wenn sich das Verfahren durchsetzt, dann kann man die leidigen Passwörter vergessen.

Google Fonts-Mahnungen

Wer eine eigene Web-Site hat, der muss aufpassen wegen den Schriftarten von Google. Die nimmt man dafür gerne her, kosten nix, stehen im Netz. Und wenn jemand vorbeisurft, dann werden sie geladen – direkt von Google in den Browser des Surfers. Dazu muss Google natürlich wissen, wohin es die Fonts schicken soll und kriegt deshalb die IP-Adresse des Surfers – logisch, aber ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Das hat im Januar vor einem Jahr das Münchner Landgericht festgestellt. Die Surfer müssten eigentlich gefragt werden. Aber wer fragt schon wegen sowas. Ein Anwalt hat daraus ein lukratives Geschäft gemacht und mindestens 100.000 Abmahnungen deswegen verschickt. So aber geht es denn doch nicht, hat jetzt das Landgericht geurteilt. Die Abmahnungen seien „rechtsmissbräuchlich“. Also, wenn man Google Fonts einbindet, dann muss man sie zuerst runterladen und dann erst einbauen. Das geht auch und keiner kann hinterher kostenpflichtig mahnen.

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