Eine Hand hält ein Handy, auf die Google-Suche angezeigt wird.
Bildrechte: picture alliance / Hauke-Christian Dittrich | Hauke-Christian Dittrich

Eine neue Richtlinie der EU verändert die Google-Suche.

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EU-Richtlinie Digital Markets Act: Wird Googeln umständlicher?

Sie waren schon genervt von Cookie-Bannern? Nun sorgt eine neue EU-Richtlinie für zusätzlichen Ärger im Netz: Google Maps und andere Dienste lassen sich schlechter auswählen als vorher. Viele Nutzer sind verärgert. Doch ist wirklich die EU schuld?

Haben Sie seit einer Weile Probleme, beim Googlen im Browser auf Google Maps zu stoßen? Früher konnte man auf Google nach einem Ort oder Geschäft suchen, und dieses dann mit einem Klick auf "Google Maps" finden. Seit Kurzem funktioniert das nicht mehr – unter den Suchergebnissen ist kein Maps-Link zu finden. Wer denselben Ort trotzdem auf Google Maps sehen möchte, muss in der Regel erst selbst "Google Maps" in die URL-Zeile eingeben und dort erneut nach dem Ort suchen.

Der Grund: Die EU-Richtlinie "Digital Markets Act"

Grund für die Neuerung ist der "Digital Markets Act" (DMA) – eine neue Richtlinie der Europäischen Union, die die Marktmacht von Google, Apple und anderen Tech-Riesen eindämmen soll. Der "Digital Markets Act", oder DMA, soll große Tech-Unternehmen daran hindern, Monopole aufzubauen und ohne die Zustimmung der Nutzer Daten einzusammeln.

Im Fall von Google bedeutet das: Google darf ab sofort nicht mehr ausschließlich auf seinen eigenen Kartendienst verweisen, wenn man nach etwas sucht. Ähnliches gilt für Online-Reviews, die Flug-Suchmaschine "Google Flights" und andere Vergleichsportale. Auch auf diese darf entweder nicht mehr verwiesen werden – oder Google muss gleichermaßen auf Konkurrenten hinweisen.

Viele Verbraucher zeigen sich im Netz genervt

Im Internet regt sich deshalb nun Unmut über die Neuerung – und auch über den "Digital Markets Act". "Das ist eine ziemliche Quälerei", schreibt etwa ein Nutzer der Online-Community Reddit über die neue Maps-Regel. In den sozialen Medien ist es nicht schwer, Stimmen zu finden, die sich die alten Google-Ergebnisse zurückwünschen.

Google selbst hat die Gesetzgebung der Europäischen Union kritisiert. In einem Blog-Post namens "Neue Wettbewerbsregeln bringen Nachteile mit sich" verwies das Unternehmen auf Kritik von Nutzern seit der Änderungen durch den Suchmaschinen-Giganten.

Aber: Google hätte die Richtlinie auch anders umsetzen können

Allerdings: Die Regeln der EU schreiben Google nicht vor, dass es nicht mehr auf Google Maps verlinken darf. Sie verlangen lediglich, mehrere Maps-Anbieter zur Wahl zu stellen. Das bedeutet, Google hätte auch auf "Apple Maps" und "OpenStreetMap" verweisen können. Stattdessen hat sich das Unternehmen offensichtlich dazu entschieden, gar keinen Karten-Service mehr zu verlinken.

Neben Google-Suche auch andere Änderungen für Nutzer

Die Verwirrung um die Online-Karten sind nicht der einzige Aspekt, der bei der Umsetzung des "Digital Markets Act" zu schaffen macht. Auch müssen Nutzer ab sofort deutlich mehr Fragen im Internet beantworten.

Gemäß den Richtlinien der EU muss etwa Apple beim Einrichten eines iPhones fragen, welchen Web-Browser die Nutzer verwenden wollen, und darf seinen eigenen dabei nicht gesondert hervorheben. Auch haben zahlreiche Plattformen ihren Nutzern über die letzten Wochen Anfragen geschickt, ob sie ihre Accounts bei verschiedenen Apps und Websites miteinander verbinden wollen – etwa Google mit YouTube und Facebook mit Instagram. Bisher waren diese Konten ganz automatisch miteinander verbunden, nun muss es möglich sein, diese auch wieder zu trennen.

Bei anderen DMA-Richtlinien könnte es sein, dass diese zwar umgesetzt werden, aber trotzdem nicht zum gewünschten Ergebnis führen. So hat WhatsApp zum Beispiel angekündigt, sich wie verlangt interoperabel mit anderen Messengern wie Signal und Threema zu machen – diese anderen Messenger zeigen jedoch selbst kein Interesse daran, mit Whatsapp verknüpfbar zu sein. Das zeigt: Viele Versprechen des DMA klingen auf dem Papier gut, können jedoch in der Praxis nicht umgesetzt werden.

"Digital Markets Act" wird gemischten Eindruck hinterlassen

Noch ist es aber zu früh, ein Urteil über Sinn und Unsinn des "Digital Markets Act" zu fällen. Bereits jetzt ist nämlich unklar, ob alle Tech-Riesen ihn überhaupt ordnungsgemäß einhalten, oder ob noch Nachbesserungen folgen müssen. Allein bei der Europäischen Kommission arbeiten rund 80 Personen daran, dass die Richtlinie ordnungsgemäß umgesetzt wird.

Klar scheint aber jetzt schon: Ähnlich wie die Datenschutzgrundverordnung vor einigen Jahren dürfte auch der "Digital Markets Act" ein gemischtes Bild hinterlassen. Zwar sorgt er wohl wirklich für mehr Wettbewerb und Datenschutz im Internet – doch der Preis dafür ist, dass das Internet etwas unübersichtlicher und schwerer zu bedienen geworden ist.

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