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Beispiel für Werbeblocker: AdBlock Plus

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BGH erklärt Werbeblocker im Internet für zulässig

Das Anbieten sogenannter Werbeblocker im Internet ist rechtens. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit eine Klage des Springer-Konzerns abgewiesen. Der Kläger hat nach Auffassung der Richter keinen Anspruch auf Unterlassung.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Der Nutzer müsse den Filter, der Werbung im Netz aussortiert, aktiv installieren. Daher liegt dem Urteil zufolge keine direkte Geschäftsbehinderung durch den Anbieter solcher Werbeblocker vor.

Zudem argumentierte das Gericht, Springer könne sich wehren, indem der Verlag Nutzern seiner Online-Angebote, die einen Werbeblocker installiert haben, den Zugang verwehrt. Springer sieht durch Werbeblocker die finanzielle Grundlage seiner Online-Angebote bedroht.