Test auf Downsyndrom ist künftig unter Bedingungen Kassenleistung

Berlin: Die gesetzlichen Krankenkassen kommen künftig unter Bedingungen für einen Bluttest auf ein Downsyndrom eines ungeborenen Kindes auf. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken beschlossen. Möglich ist die Kassenleistung demnach nur in begründeten Einzelfällen für Frauen mit Risikoschwangerschaften. Verpflichtend ist eine vorhergehende ärztliche Beratung verbunden mit bestimmten Informationen. Nach den Worten des Ausschussvorsitzenden Hecken wird durch diese Voraussetzungen klar, dass der Bluttest nicht als ethisch unvertretbares Screening zum Einsatz kommt. Schwangere können die Kassenleistung voraussichtlich nicht vor 2021 in Anspruch nehmen. Zuvor muss nämlich die verpflichtende Information von Versicherten beschlossen werden. Zudem muss das Bundesgesundheitsministerium zustimmen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 19.09.2019 12:45 Uhr

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