Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist verfassungsgemäß

Leipzig: Polizisten können verpflichtet werden, im Einsatz Namensschilder oder Nummern zu tragen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Solche Vorschriften gibt es in mehreren Bundesländern. Diese greifen laut Gericht zwar in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Polizisten ein, das sei aber verfassungsgemäß. Die Kennzeichnungspflicht stärke die Bürgernähe und Transparenz der Polizeiarbeit, so das Gericht. Zum anderen gewährleiste sie eine leichtere Aufklärung möglicher Straftaten und Dienstpflichtverletzungen. Zwei klagende Beamte hatten unter anderem angeführt, wegen der Namensschilder um ihre Sicherheit und die ihrer Familien zu fürchten.

Sendung: BR24 Nachrichten, 26.09.2019 22:45 Uhr

Zur BR24 Startseite