EuGH-Urteil stärkt Fluggastrechte im Streikfall

Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Flugpassagieren gestärkt. Wenn ihre Verbindung ausfällt, weil Mitarbeiter der Fluggesellschaft streiken, können sie Anspruch auf Entschädigung haben. Aus Sicht der Richter ist ein Arbeitskampf kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung, wenn sich die Teilnehmenden an geltendes Recht halten. Wenn sich der Streik darauf beschränke, etwa ein höheres Gehalt oder bessere Arbeitszeiten durchzusetzen, sei dieser Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit dieses Unternehmens. Hintergrund ist ein Streit aus Skandinavien. Ein Passagier fordert eine Entschädigung von 250 Euro, weil ein geplanter Flug von Malmö nach Stockholm am selben Tag wegen eines Pilotenstreiks gestrichen wurde.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 23.03.2021 13:00 Uhr

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