EuGH stärkt Recht auf Familienzusammenführung

Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte auf Familienzusammenführung. Laut einem Urteil hat ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling auch dann Anspruch darauf, wenn er während des Verfahrens volljährig geworden ist. Sonst - so die Luxemburger Richter - könnten die Behörden die Bearbeitung mit Absicht hinauszögern. Entscheidend ist dem Urteil zufolge, ob der unbegleitete Flüchtling minderjährig war, als der Antrag gestellt wurde.

Sendung: Bayern 3 Nachrichten, 30.01.2024 13:00 Uhr

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