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Archivbild: Türkischer Außenminister in Hamburg

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Warnung vor türkischem Wahlkampf in Deutschland

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan will die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen um fast eineinhalb Jahre auf den 24. Juni vorziehen. Nun warnen Politiker vor einem türkischen Wahlkampf in Deutschland.

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Eigentlich sollten in der Türkei erst im November 2019 Wahlen stattfinden, doch der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat nun angekündigt, die Präsidenten- und Parlamentswahl auf den 24. Juni vorlegen zu wollen. Eine finale Festlegung des Termins unterliegt in der Regel der Wahlbehörde. Erdogan begründete die Entscheidung für Neuwahlen damit, dass angesichts der "historischen Entwicklungen in Syrien und dem Irak" der Übergang zum Präsidialsystem rasch abgeschlossen werden müsse. Kurz nach Erdogans Ankündigung meldeten sich in Deutschland nun erste Politiker, die befürchten, dass der türkische Wahlkampf erneut auch in Deutschland geführt werden könnte.

Kramp-Karrenbauer: "Wir wollen keine innertürkischen Konflikte"

"Bei anstehenden Wahlen in der Türkei, muss der Wahlkampf dort geführt werden und nicht bei uns in Deutschland", sagte etwa CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer der dpa. "Wir wollen in unseren Städten keine innertürkischen Konflikte, die unser Zusammenleben belasten." In Deutschland leben rund 2,9 Millionen Menschen, die aus der Türkei stammen. Von ihnen sind etwa 1,4 Millionen in der Türkei wahlberechtigt.

Özdemir fordert klare Vorgaben von der Bundesregierung

Grünen-Politiker Cem Özdemir forderte von der Bundesregierung klare Vorgaben für den bevorstehenden türkischen Wahlkampf. "Es wird vermutlich wieder den Versuch geben, diesen Wahlkampf in Deutschland stattfinden zu lassen", sagte der ehemalige Parteichef dem Sender SWR. Die Bundesregierung müsse sich frühzeitig darauf einstellen.

Diplomatische Unstimmigkeiten

Im vergangenen Jahr hatte es während des Wahlkampfs um ein umstrittenes Verfassungsreferendum in der Türkei Konflikte um Auftritte türkischer Spitzenpolitiker und Minister vor Landsleuten in Deutschland gegeben. Einige Kommunen verboten damals aus Sicherheitsbedenken Veranstaltungen. Erdogan bezeichnete dieses Vorgehen als "Nazi-Methoden". 

Die Bundesregierung war damals dafür kritisiert worden, dass sie in der Angelegenheit keine politische Grundentscheidung traf, um lokale Behörden zu entlasten. Das dürfe sich nicht wiederholen, betonte Özdemir im SWR. Es dürfe nicht sein, dass Länder und Kommunen vom Bund "alleingelassen werden". Ein Redeverbot für Erdogan lehnte der Bundestagsabgeordnete allerdings ab. Dies werde dessen Selbstinszenierung als angebliches Opfer stärken.

Verbot von Wahlkampfauftritten

Allerdings gibt es inzwischen - anders als letztes Jahr - klare Vorgaben: Wahlkampfauftritte von Amtsträgern aus Nicht-EU-Staaten sind drei Monate vor Wahlen oder Abstimmungen in ihrem Land nun grundsätzlich verboten. Darüber unterrichtete das Auswärtige Amt alle Botschaften in Deutschland am 30. Juni 2017 in einer Note. Darin heißt es, dass Auftritte ausländischer Amtsträger - dazu zählen Regierungsmitglieder - vor Wahlberechtigten ihres Landes in Deutschland auch außerhalb von Wahlkampfzeiten von der Bundesregierung genehmigt werden müssen.

Weiter heißt es in der Note: "Die Genehmigung wird grundsätzlich nicht erteilt, wenn der Auftritt in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten vor dem Termin von Wahlen oder Abstimmungen liegt; diese Regelung gilt grundsätzlich nicht für Mitgliedstaaten der Europäischen Union" - damit dürften mögliche türkische Auftritte zumindest stark eingeschränkt sein.