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BGH verhandelt über Klage einer Sparkassenkundin

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Sparkassen-Kundin unterliegt im Formular-Streit vor BGH

Frauen müssen in Formularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden. Das entschied heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und wies damit die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück.

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Klägerin Marlies Krämer sah in männlichen Formulierungen wie "Kunde" oder "Kontoinhaber" einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. Das sieht der BGH nicht so: Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde sie nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Die Anrede "Kunde" für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, argumentierte das Gericht.

Klägerin möchte vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

Die Klage der engagierten Kämpferin für Frauenrechte aus dem Saarland war schon in den Vorinstanzen erfolglos geblieben: Schwierige Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter, argumentierte das Landgericht Saarbrücken. Trotz ihrer Niederlage nun auch vor dem BGH denkt die kampferprobte Seniorin nicht ans Aufgeben: "Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht", hatte sie schon vorab angekündigt.