Der Rundfunkbeitrag sollte ab 2025 vorläufigen Berechnungen von Finanzexperten zufolge von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. 58 Aber mehrere Bundesländer wehren sich gegen eine Erhöhung.
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Jens Büttner

Der Rundfunkbeitrag soll ab 2025 vorläufigen Berechnungen von Finanzexperten zufolge auf 18,94 Euro steigen.

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Rundfunkbeitrag: Kommission empfiehlt Erhöhung auf 18,94 Euro

58 Cent mehr monatlich - das ist die vorläufige Empfehlung unabhängiger Finanzexperten für den Rundfunkbeitrag. Er soll demnach ab 2025 bei 18,94 Euro liegen. Aber mehrere Bundesländer wehren sich gegen eine Erhöhung.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Der Rundfunkbeitrag sollte ab 2025 vorläufigen Berechnungen von Finanzexperten zufolge von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Das geht laut Medienberichten aus einem am Freitag bekanntgewordenen Entwurf des Expertengremiums KEF hervor. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten will Anfang 2024 eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer abgeben, die das letzte Wort zur Beitragshöhe haben. Sie müssen sich aber eng an der KEF-Empfehlung orientieren.

Mehrere Bundesländer sind gegen Erhöhung

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus ARD, ZDF und Deutschlandradio wird im Wesentlichen aus Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag finanziert, den Haushalte und Firmen zahlen. 2022 kamen 8,4 Milliarden Euro für die Medienhäuser zusammen. Die Beitragshöhe ist in einem Staatsvertrag festgelegt, dem alle Länder einstimmig zustimmen müssen.

Mit der nun wahrscheinlicher gewordenen Empfehlung für eine Steigerung des Beitrags droht ein Konflikt. Denn mehrere Ministerpräsidenten haben schon vor Wochen und Monaten klargemacht, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden, weil sie dafür keine Akzeptanz in der Bevölkerung sehen. Wenn sich diese Länder gegen eine Erhöhung stemmen sollten, ist damit zu rechnen, dass der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte.

Aus der Medienbranche gab es Kritik an den Länderchefs, die sich schon auf Beitragsstabilität festgelegt hatten. Sie hatten das noch während der laufenden KEF-Berechnungen getan und damit das Ergebnis quasi vorweggenommen. Die Überprüfung des Finanzbedarfs ist mit der KEF staatsfern organisiert.

RBB-Skandal als Argument gegen eine Beitragserhöhung

Immer wieder verweisen die Länderchefs, die gegen ein Plus sind, auch auf den Skandal beim ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Der Sender stürzte im Sommer 2022 in eine tiefe Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung. Es gab an der Spitze personelle Konsequenzen. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Zudem läuft ein Untersuchungsausschuss im brandenburgischen Landtag.

Öffentlich-rechtliche Häuser: Kostenanstieg durch Inflation

Sachsens Medienminister Oliver Schenk (CDU) sagte der dpa, er gehe nicht davon aus, dass die Länder einstimmig der Erhöhung zustimmen werden. "Man sieht, dass die Reformbemühungen der Anstalten nicht ausreichend waren, um das Ziel der Beitragsstabilität zu erreichen." Er ergänzte: "Deshalb braucht es jetzt weiter Anstrengungen von Anstalten und Politik, um eine Beitragserhöhung zu vermeiden." Die öffentlich-rechtlichen Häuser verweisen darauf, dass allein durch die Inflation Kosten gestiegen seien. Die Rede war von einer maßvollen Anmeldung des Finanzbedarfs für die Jahre 2025 bis 2028. Die aktuelle Periode läuft noch bis Ende 2024, mindestens bis dahin gilt der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro.

Streit um Erhöhung landete bereits vor Bundesverfassungsgericht

Schon bei der vergangenen Veränderung war das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet worden. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten geklagt, weil sich das Land Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung gestemmt hatte. Damals stand Sachsen-Anhalt um Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) allerdings allein da. Alle anderen Bundesländer waren damals - anders als dieses Mal - bereit, der Erhöhung zuzustimmen. Am Ende setzten die Bundesverfassungsrichter die Steigerung um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro in Kraft und rügten Sachsen-Anhalt.

Mit Informationen von dpa

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!