In dem Beweisantrag, der gut ein halbes Jahr nach Ende der Beweisaufnahme gestellt worden ist, geht es um die Lieferung der Ceska 83, mit der der NSU neun Geschäftsleute mit türkischen bzw griechischen Wurzeln erschoss. Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass die Pistole von den Angeklagten Carsten S. und Ralf Wohlleben an den NSU geliefert wurde. Das wollte die Verteidigung des ehemaligen NPD-Funktionärs Wohlleben durch die Ladung zweier Zeugen aus der Neonaziszene zu widerlegen. Jug P. habe eine Ceska 83 in der Schweiz besorgt und Sven R. habe sie an den NSU weitergegeben. Das ergebe sich aus einem derzeit beim LKA Baden-Württemberg geführten Ermittlungsverfahren.
Das Gericht will zum Schluss kommen
Das Gericht sieht aber wenig Anhaltspunkte dafür, dass es sich bei der Waffe um die relevante Tatwaffe handelt. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl machte auch klar, dass das Gericht es nicht als seine Aufgabe ansieht, die Herkunft sämtlicher Waffen, die sich im Besitz des NSU befanden, aufzuklären.
Verhandlung unterbrochen
Mit der Ablehnung des Beweisantrags könnten nun die Nebenkläger ihre Plädoyers fortsetzen. Doch die Verteidigung von Ralf Wohlleben berät derzeit weitere rechtliche Schritte. Deshalb wurde die Verhandlung bis morgen unterbrochen.