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Andre E. betritt den Verhandlungssaal im Oberlandesgericht München im NSU-Prozess

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NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft legt Revision ein

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Revision gegen das Urteil gegen André E. im NSU-Prozess eingelegt. Der Mitangeklagte war am vergangenen Mittwoch zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

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Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat Revision gegen das Urteil gegen André E. im NSU-Prozess eingelegt. Die Gründe der Entscheidung vom Montag hingen im Einzelnen von der schriftlichen Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts in München ab, sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Zuvor hatte die "Frankfurter Rundschau" berichtet. Die Sprecherin äußerte sich nicht zur Frage, ob die Behörde auch Revision gegen die Urteile gegen Beate Zschäpe oder die anderen drei Angeklagten einlegen wird.

Kritik an Strafmaß für Andre E.

André E. hatte am vergangenen Mittwoch eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten bekommen. Die Richter sprachen E. allerdings nicht der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig, wie dies die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Sie verurteilte den 38-Jährigen, der bei der Tarnung des NSU-Trios im Untergrund geholfen haben soll, lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Viele Prozessbeobachter und vor allem auch die Angehörigen der Opfer kritisierten die Strafe als zu milde. Der Haftbefehl gegen Andre E. war noch am Mittwoch aufgehoben worden.