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Beate Zschäpe am 4. Oktober 2017

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NSU-Prozess: Nebenklage knöpft sich Ermittler und Zschäpe vor

Neun Wochen trat der NSU-Prozess auf der Stelle. Heute war es endlich so weit: Die Nebenklage konnte mit ihren Plädoyers beginnen. Sie attackierte die Hauptangeklagte Zschäpe, aber auch Bundesanwaltschaft und Polizei. Von Thies Marsen

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Edith Lunnebach ist die erste Nebenklage-Anwältin, die im NSU-Prozess im das Wort ergreift. Sie vertritt die Opfer des NSU-Bombenanschlags in der Kölner Probsteigasse im Januar 2001, bei der eine 19-Jährige schwer verletzt wurde. Lunnebach spricht betont ruhig und unaufgeregt, doch was sie sagt, hat es in sich:

Lückenhafte Aufklärung durch Bundesanwälte

Zuerst nimmt sie die Bundesanwälte ins Visier, wirft ihnen vor, sich unverschämt gegenüber den Nebenklägern verhalten und keinen Willen zur vollständigen Aufklärung des NSU-Komplexes gezeigt zu haben. Der NSU habe weitere Mitglieder und Helfer gehabt, ist sich Lunnebach sicher, das zeige der Anschlag in der Probsteigasse beispielhaft. Die Bombe dort sei mit großer Sicherheit von einem Kölner Neonazi gelegt worden.

Polizei auf dem rechten Auge blind

Dann nimmt sich Lunnebach in ihrem Plädoyer die Polizei vor, schildert die zahlreiche Versäumnisse, vor allem, die Weigerung, überhaupt in Richtung Rechtsextremismus zu ermitteln. Durch die Borniertheit der verantwortlichen Ermittler sei die Chance vertan worden, den NSU frühzeitig zu enttarnen und weitere Anschläge und Morde zu verhindern, so Lunnebach. Dies zu wissen, sei für ihre Mandanten und sie persönlich unerträglich.

Zschäpe zweifelsfrei schuldig

Dass Beate Zschäpe schuldig ist, daran hat Lunnebach keine Zweifel. Mit ihrer schriftliche Einlassung im Prozess habe Zschäpe eine "selbstbespiegelnde Weinerlichkeit" zur Schau gestellt. Man könne nur hoffen, dass sie irgendwann ihre Schuld erkenne. Zum Schluss ihres Vortrags wendet sich die Anwältin an den Senat: "Seien Sie unbequem", appelliert sie an die Richter und bittet sie, auch die Verantwortlichkeiten der Behörden, insbesondere des Verfassungsschutzes in ihrem Urteil zu berücksichtigen. Die Hauptangeklagte verfolgte das Plädoyer Lunnebachs weitgehend ungerührt.