Eine FFP-2-Maske liegt auf dem nassen Pflaster in der Frankfurter Innenstadt.
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Eine FFP-2-Maske liegt auf dem nassen Pflaster in der Frankfurter Innenstadt.

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Maskenpflicht endet – Flickenteppich oder Freiwilligkeit?

Regelloser Flickenteppich oder langersehnte Eigenverantwortung? Wenn am Sonntag die Maskenpflicht auch in Bayern fast überall fällt, dann entscheiden Ladenbesitzer und Firmenchefs weitgehend selbst, ob Maskentragen Pflicht ist oder freiwillig.

Auf Bundesebene hat sich die FDP bei den Corona-Maßnahmen weitgehend durchgesetzt. Die Maskenpflicht fällt fast überall weg. Weil die bayerische Staatsregierung die für eine Verlängerung vorgesehene Hotspot-Regelung nicht anwenden will, müssen sich Bayerns Bürger beim Einkaufen und am Arbeitsplatz auf unterschiedliche Regelungen einstellen.

Problematischer Flickenteppich oder Stück Normalität?

Hans Sterr von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi Bayern findet die neuen Regelungen "problematisch". Schließlich sei jetzt "jedes Unternehmen alleine auf sich gestellt, um Regeln zu finden". Man werde deshalb beim Maskentragen einen "brutalen Flickenteppich" haben, das sei eigentlich "keine gute Lösung".

Ganz anders sieht das der Münchner Metzger Alexander Gleich. Er freut sich über das Ende der Maskenpflicht, damit bekomme man endlich ein "Stück Normalität zurück". Gleich findet es gut, wenn sich jeder selber entscheiden kann, wie er sich wohl fühlt. Mit oder ohne Maske. In seinem Ladengeschäft freue er sich jedenfalls schon darauf, wenn er "in Gesichter schauen kann".

Arbeitgeber müssen "Gefährdungsbeurteilung" erstellen

Die Freiheit der Betriebe sei zwar jetzt größer, so die Arbeitsrechtsexpertin der IHK- München/Oberbayern, Frauke Kamp, die Verantwortung für den Infektionsschutz bleibe aber beim Arbeitgeber. Der müsse eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchführen und dann gegebenenfalls das Maskentragen im Betrieb weiterhin anordnen.

Maske freiwillig tragen geht immer

Allerdings gilt in diesem Zusammenhang: Das Maske tragen bei der Arbeit – das kann jeder Arbeitgeber anordnen. Aber die Maske abnehmen – das darf er nicht vorschreiben, stellt Gewerkschafter Hans Sterr klar. Denn da habe das "Schutzbedürfnis" des betreffenden Arbeitnehmers "ganz klar Vorrang". Arbeitnehmer, die sich weiterhin gut vor einer Corona-Infektion schützen wollen, dürfen die die Maske jederzeit tragen, so Sterr.

Wirte und Einzelhändler setzen wohl auf Freiwilligkeit

Das Gleiche gilt auch für Kunden beim Einkaufen. Bernd Ohlmann vom Handelsverband in Bayern geht davon aus, dass nur sehr wenige Einzelhändler von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin das Maskentragen in ihren Geschäften vorschreiben werden. Auch wenn es viele – vor allem ältere Kunden gebe, für deren Sicherheitsgefühl das wichtig wäre. Aber die Angst, dass Kunden wegen einer Maskenpflicht ausbleiben, schätzt Ohlmann größer ein, als die Sorge, dass ängstliche Kunden weiter online einkaufen. Nach Rückmeldungen der Händler glaubt Ohlmann, dass ab Montag die meisten Geschäfte auf Freiwilligkeit setzen.

Auch der bayerische Hotel- und Gaststättenverband geht davon aus, dass es künftig in den meisten Betrieben keine Zugangsbeschränkungen oder Maskenpflicht mehr geben wird. "Endlich können wir wieder Gastgeber für alle sein", heißt es in einer Pressemitteilung. Beim Einkaufen oder im Büro wird man also je nach Ort und Arbeitgeber mal Masken tragen müssen oder auch nicht.

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