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Kabinett billigt Rückkehrrecht aus Teilzeit

Die Neuregelung betrifft Millionen Arbeitnehmer: Mit dem Gesetz zur sogenannten Brückenteilzeit sollen Teilzeitbeschäftigte künftig leichter zurück in einen Vollzeitjob wechseln können.

Das von der SPD geforderte Rückkehrrecht war lange umstritten in der Großen Koalition. Nun ist es auf den Weg gebracht. Gestaffelt nach Betriebsgrößen sollen Arbeitnehmer automatisch ein Recht auf Rückkehr in ihren Vollzeitjob erhalten, wenn sie für eine von vornherein befristete Dauer in Teilzeit wechseln. Dies gilt für Betriebe ab 45 Mitarbeitern. Für Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern gilt die Regelung eingeschränkt. Dort soll nur jeweils eine begrenzte Zahl von Beschäftigten gleichzeitig einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen können.

Verdi zufrieden

Für derzeitige Teilzeitbeschäftigte soll es leichter werden, ihren Wunsch auf Vollzeit gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. "Wir sind sehr zufrieden damit, dass die Unternehmen beweisen müssen, warum die Bedingungen für die Rückkehr in Vollzeit nicht gegeben sein sollen, und nicht der Arbeitnehmer", sagte Verdi-Chef Frank Bsirske.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte, das Gesetz stelle sicher, dass vor allem Frauen künftig nicht mehr in der Teilzeitfalle hängen" gelassen würden. "Damit ist die Brückenteilzeit auch ein aktiver Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und zur Vermeidung von Altersarmut", so Heil. "Und sie sichert Fachkräfte, die wir dringend brauchen."

Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.