Nahaufnahme einer Hand, die mit einer Säge einen Ast zersägt.
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Strom, Gas, Pellets und Brennholz sind teuer, deshalb kommen manche auf die Idee, Brennholz im Wald aufzusammeln. Doch nicht alles ist erlaubt.

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Holz sammeln im Wald: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Strom, Gas, Pellets und Brennholz sind teuer, deshalb kommen manche auf die Idee, Brennholz im Wald aufzusammeln. Doch was ist erlaubt? Und was nicht? Diese Regeln gelten beim Holzsammeln.

Über dieses Thema berichtet: Unser Land am .

Angesichts immer weiter steigender Energiepreise ist der Gedanke einfach verlockend: Wie wäre es, wenn man sich beim Waldspaziergang einfach etwas von dem vielen Holz, das da herumliegt, mitnimmt, um es zu Hause zu verheizen? Und tatsächlich ist das möglich, aber eben nicht jedes Holz und schon gar nicht in jedem Wald. Wer hier die Regeln nicht kennt oder bewusst missachtet, macht sich schnell des Holzdiebstahls schuldig. Was also muss man alles beachten?

Wem gehört der Wald?

Zuerst einmal muss ich wissen, ob ich mich in einem Privatwald befinde, der einer Person oder einem Unternehmen gehört. Oder in einem sogenannten Körperschaftswald, der zum Beispiel im Besitz einer Kommune oder einer anderen Körperschaft wie zum Beispiel der Kirche ist.

Wenn das der Fall ist, ist die Regel simpel: Holz einfach aufzusammeln und mitzunehmen ist hier verboten. Außer, man wendet sich an den Besitzer des Waldes und fragt um Erlaubnis, gegebenenfalls gegen einen entsprechenden Preis.

Im Staatswald ist Holzsammeln unter Bedingungen erlaubt

Im Gegensatz zum Privat- und Körperschaftswald ist das Sammeln von Holz in Staatswäldern grundsätzlich gestattet, aber nur unter bestimmten Bedingungen und nach festen Regeln. Die sollte man kennen, bevor man mit dem Sammeln beginnt. Zuerst einmal muss man wissen, dass nur sogenanntes "Leseholz" gesammelt werden darf. Was darunter zu verstehen ist, regelt die bayerische Leseholzordnung.

Leseholz: Sammeln erlaubt, aber kein gutes Brennholz

Leseholz ist von selbst zu Boden gefallenes, dürres oder angefaultes Holz, das nicht für den Verkauf bestimmt ist. Ebenfalls zum Leseholz gehört Holz oder Reisig, das vom Waldeigentümer oder seinen Arbeitern nach der Aufarbeitung zurückgelassen wurde und nicht für den Verkauf bestimmt ist. Auch die am Boden liegende Rinde eines Baumes oder die am Boden liegenden Zapfen fallen unter die Kategorie Leseholz.

Das ideale Brennholz ist dieses Leseholz allerdings nicht, sagt der Leiter des Forstbetriebes Wasserburg am Inn, Heinz Utschig: "Da haben Sie, je dünner das Holz ist, umso mehr Rindenmaterial dabei. Sie haben dann viel Asche. Sie haben auch hohe Holzfeuchtigkeit, weil es ja draußen liegt. Und das macht dann wieder Rauch."

Dadurch sei auch die Feinstaubbelastung beim Verbrennen hoch: "Also, das ist keine echte Lösung für das Problem, warum die Leute meinen, jetzt in den Wald gehen zu müssen." Wer sich dennoch solches Holz holt, sollte beachten, dass es gut durchgelagert sein muss. Laut Landesinnungsverband des bayerischen Kaminkehrerhandwerks sollte überhaupt jedes frische Holz mindestens zwei Jahre lang getrocknet werden. Ganz trocken dürfe es aber auch nicht sein. Die ideale Restfeuchtigkeit liege bei ungefähr 15 bis 18 Prozent. Dann sei der Heizwert am größten.

Holzgröße, Werkzeuge, Abtransport

Wer Leseholz aus dem Wald holen möchte, muss beim Sammeln noch weitere Dinge beachten. So darf das Holz am dicksten Ende nur weniger als 10 Zentimeter im Durchmesser haben. Wer es zerkleinern will, darf dabei nur eine Handsäge benutzen mit einer Blattlänge von maximal 60 Zentimetern. Motorsägen, auch solche mit einem Akku, sind nicht erlaubt.

Stehendes Holz darf weder gefällt noch entwurzelt oder abgebrochen werden. Das Besteigen der Bäume, um Holz oder Zapfen zu gewinnen, ist ebenso verboten wie das Abhacken von Rinde und Wurzeln an stehenden Bäumen und das Ausgraben von Stöcken.

Und auch für den Abtransport des gesammelten Holzes gibt es Regeln, sagt Heinz Utschig: "Im Prinzip so viel, wie jemand tragen kann oder was man auf seinem Fahrrad in einem Schefferl dabei hat. Oder, wenn man einen handgezogenen Karren hat, den darf man benutzen, aber der muss handgezogen sein." Ein Abtransport mit "überwiegend für den Gütertransport bestimmten Fahrzeugen" ist nach der Leseholzordnung verboten.

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Dr. Heinz Utschig, Leiter des Forstbetriebs Wasserburg am Inn, mit einem Stück Leseholz, das kostenfrei mitgenommen werden dürfte

Leseholz und Restholz: Leicht zu verwechseln

Wer Leseholz einsammeln möchte, muss auf weitere Dinge acht geben: Was für einen Laien vielleicht aussieht wie zu Boden gefallenes, dürres oder angefaultes Leseholz, kann tatsächlich auch sogenanntes "Restholz" sein. Das ist das Holz, das bei der Verarbeitung, etwa bei Baumfällarbeiten, angefallen ist, und zwar nicht mehr die Länge und Größe für eine Erstvermarktung hat, das aber als Ernterückstand zunächst liegenbleibt. Trotzdem wird dieses Holz noch gebraucht und vermarktet, zum Beispiel zur Herstellung von Hackschnitzeln.

Audio: Was ist erlaubt? Und was nicht? Diese Regeln gelten beim Holzsammeln.

Im Wald liegen viele verschiedene Arten von Holz.
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Was ist erlaubt? Und was nicht? Diese Regeln gelten beim Holzsammeln.

"Selbstwerbung" von Brennholz

Auch solches Restholz können Privatleute nutzen, allerdings nicht kostenlos. Stattdessen können sie beim Forstamt ein Holzbezugsrecht erwerben, das je nach Revier unterschiedlich viel kostet: Damit können Privatpersonen stehendes, liegendes oder vorgerücktes Holz, auch Kronenholz, erwerben und für den eigenen Bedarf verwenden.

Erworben wird das Bezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz oder aber der Selbsterwerber bekommt vom Waldbesitzer eine abgegrenzte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen. Nachgewiesen werden müssen hierzu in der Regel eine Privathaftpflichtversicherung und ein Motorsägenkurs, der von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft anerkannt wird. Vorgeschrieben ist außerdem eine zertifizierte Schutzausrüstung, bestehend aus Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhen, Signaljacke, Schnittschutzhose und gut profilierten Schnittschutzstiefeln.

  • Zum Artikel: Heizen mit Holz: Was Verbraucher wissen sollten

Ökologische Funktion von Restholz und Totholz

Grundsätzlich, sagt Forstbetreibsleiter Utschig, erfülle das Holz am Waldboden jedoch eine wichtige Funktion im Ökosystem Wald: "Wenn wir die Artenvielfalt im Wald deutlich erhöhen wollen, dann brauchen wir die ganze Zersetzerkette im Wald. Sprich: Es gibt ganz viele Pilze und Insekten, die von Baummaterial leben, das am Boden liegt." An das Totholz seien 1.000 bis 1.500 Arten gebunden, so Utschig. Wenn man dieses Holz entferne, dann gehe man zurück in eine Forstwirtschaft, die man gar nicht haben wolle.

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Darf kostenlos mitgenommen werden: Leseholz. Zu Boden gefallen, dürr, angefault. Äste kleiner als 10 Zentimeter im Durchmesser

Verstöße und Diebstahl lohnen sich nicht

Holz einfach so aus dem Wald zu holen und sich dabei nicht an die Regeln zu halten, weil man denkt, ohnehin nicht entdeckt zu werden, ist für Forstbetriebsleiter Utschig keine gute Idee. Denn ganz so alleine, wie manch einer glaube, sei er im Wald dann eben doch nicht. "Ein Wald hat tausend Augen heißt es, altes Förster-Sprichwort. Wir haben viele Jäger auf der Fläche, wir haben Waldarbeiter, die täglich hier sind und wir haben die Förster. Und wir schauen uns das ganz genau an, was da gemacht wird."

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