K. hatte der jungen Frau nach Überzeugung des Gerichts in einer Oktobernacht des Jahres 2016 aufgelauert, sie bewusstlos gewürgt, mehrfach vergewaltigt und die noch lebende Studentin dann im Wasser des Flusses Dreisam abgelegt. Sie ertrank. Laut Gerichtsmedizin dauerte ihr Sterben im Wasser wohl mindestens eine Stunde. "Er wusste, dass sie noch lebte, als er sie in die Dreisam legte, dass sie ertrinken würde, ertrinken musste", sagte die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk in ihrer Urteilsbegründung.
Zur Tatzeit volljährig
Hussein K. war vor der Jugendkammer angeklagt, wurde jedoch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Der als angeblich minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommene Mann hatte anfangs behauptet, zur Tatzeit erst 17 gewesen zu sein. Mehreren Gutachten zufolge war er mindestens 22 Jahre alt, als er die Tat beging. Damit war eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht ausgeschlossen. Der Angeklagte war sieben Wochen nach dem Mord festgenommen worden.
Gericht folgt Staatsanwaltschaft
Das Gericht folgte hinsichtlich des Alters und des Strafmaßes den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger hatte kein Strafmaß genannt, Sicherungsverwahrung aber abgelehnt.
Hussein K. hatte behauptet, im Affekt gehandelt zu haben, als er das arglose Mädchen vom Rad stieß. Zudem sei er bekifft und betrunken gewesen. Das Würgen und die Vergewaltigung hatte er zugegeben, weitere Details zum Hergang der Tat waren ihm so gut wie nicht zu entlocken.
Die Zuschauer im Gerichtssaal applaudierten nach der Verkündung des Urteils. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben eine Woche Zeit, Revision einzulegen.