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Aufnahme aus dem Video von Shyma

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Haft wegen eines aufreizenden Videos - Berufung

Die ägyptische Sängerin Shyma wehrt sich gegen eine zweijährige Haftstrafe, die sie wegen eines aufreizenden Popvideos verbüßen soll. Die 25-Jährige legte Berufung ein, über die nun am 1. Januar verhandelt werden soll.

Shyma war im vergangenen Monat verhaftet worden, weil der Clip angeblich sexuelle Begierden auslöst. Ein Gericht verurteilte sie in dieser Woche wegen Anstachelung zu unsittlichem Verhalten zu zwei Jahren Haft. Außerdem muss sie umgerechnet rund 500 Euro Strafe zahlen. Über die von der Sängerin eingelegte Berufung werde nun am 1. Januar verhandelt, meldete die staatliche Nachrichtenseite Al-Ahram. In dem Video ist die leicht bekleidete Sängerin vor einer Schulklasse aus Männern zu sehen. Sie leckt mit tiefrot geschminkten Lippen an einem Apfel und isst eine Banane. Unter konservativen Ägyptern löste das Video große Empörung aus. Al-Ahram zufolge erklärte Shyma, verantwortlich für die Posen sei der Regisseur des Videos. Dieser wurde in Abwesenheit ebenfalls zu zwei Jahren Haft verurteilt. Kurz vor der Festnahme hatte sich die Sängerin auf Facebook bei allen entschuldigt, die das Video "als unangebracht empfunden" hätten. 

Verstöße gegen Moralgesetze

Unter Präsident Abdel Fattah al-Sisi gehen die Behörden derzeit besonders hart gegen Künstler vor, die in ihren Augen gegen Moralgesetze verstoßen. Erst vor wenigen Wochen war die Fernsehmoderatorin Doaa Salah zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil sie in ihrer Sendung über außereheliche Schwangerschaften gesprochen hatte. Ihr wurde ein "Verstoß gegen öffentliche Sitten" vorgeworfen.

Kurz zuvor hatten Polizisten mehrere Besucher eines Konzerts der bekannten libanesischen Popgruppe "Mashrou' Leila" in Kairo verhaftet, nachdem sie dort die Regenbogenflagge geschwenkt hatten. "Mashrou' Leila", derzeit eine der erfolgreichsten arabischen Popgruppen, setzt sich für die Rechte von Homosexuellen ein.