Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
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Habeck: Heizungsgesetz ist "Verbraucherschutz"

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Habeck: Heizungsgesetz ist "Verbraucherschutz"

In rund zwei Wochen soll das Heizungsgesetz beschlossene Sache sein. So will es die Ampel. Wirtschaftsminister Habeck stand jetzt den Abgeordneten Rede und Antwort. Doch viele Fragen bleiben offen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im BR Fernsehen am .

Sollten die zurückliegenden Wochen an Robert Habeck genagt haben, lässt er es sich nicht anmerken. Lächelnd sitzt der Wirtschaftsminister an diesem Nachmittag an seinem Platz im Bundestag, neben ihm Bauministerin Klara Geywitz (SPD). Beide stellen sich gleich den Fragen der Abgeordneten. Und wie erwartet interessieren sich die Parlamentarier zu einem Großteil für das Heizungsgesetz, das nach dem Willen der Ampel in rund zwei Wochen beschlossene Sache sein soll.

Opposition fragt nach sozialer Abfederung des Heizungsgesetzes

Denn nach wie vor sind viele Punkte ungeklärt: zum Beispiel die nach der sozialen Abfederung des geplanten Gesetzes. Der CDU-Abgeordnete Andreas Jung will vom Minister wissen, wer für welche Heizungsart wie viel staatliche Hilfe bekommen wird. Habeck verweist auf die bisherigen Pläne, die eine Förderung von bis zu 50 Prozent der Kosten vorsehe.

Als ein Fraktionskollege von Jung das Thema später nochmal aufgreift, macht Habeck deutlich, dass die "Fraktionen sich erst einmal selber überlegen können, wie sie den sozialen Ausgleich machen". An einen entsprechenden Beschluss werde er sich jedenfalls gebunden fühlen.

Habeck will soziale Härten durch Heizungsaustausch verhindern

Aus Habecks Sicht ist es jetzt also Sache der Ampel-Abgeordneten, die Einzelheiten der Förderung zu regeln. Und so belässt er es bei eher allgemeinen Äußerungen: "Es wird auf jeden Fall so sein, dass keine sozialen Verwerfungen entstehen werden", verspricht der Grünen-Politiker.

Doch die Parlamentarier wollen schon jetzt mehr dazu wissen, wie die Bundesregierung die finanziellen Folgen für Privatleute abfedern will. Caren Lay von der Linken lenkt die Aufmerksamkeit auf die Situation von Mietern. Denn im gemeinsamen Papier der Ampel-Fraktionen, das zusammen mit dem ursprünglichen Regierungsentwurf die Grundlage für die parlamentarischen Beratungen bildet, findet sich das Wort "Modernisierungsumlage". Damit ist die Möglichkeit gemeint, dass Vermieter Kosten für eine Umrüstung auf klimafreundliche Heizungen zum Teil an Mieter weitergeben.

Mieterbund warnt vor Überforderung durch Heizungsgesetz

Ein Punkt, der zuvor auch bei einer Expertenanhörung im Bundestag eine Rolle gespielt hat. Die Vertreter von Verbraucherzentralen und Mieterbund warnten die Ampel davor, Mieter zu überfordern. Und der Vertreter des Hausbesitzerverbands "Haus & Grund" kritisierte, dass auch Eigentümer und Vermieter nach wie vor nicht absehen könnten, was auf sie zukomme.

In der Regierungsbefragung schließt Habeck aus, "dass über die Modernisierungsumlage exorbitante Kosten auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden". Aber auch hier folgt der Hinweis auf die laufenden Beratungen im Parlament: Deren Ausgang will der Minister nicht vorwegnehmen.

Habeck: Heizungsgesetz "kein Strafprogramm"

In den Fragen der Abgeordneten schwingt oft der Vorwurf mit, die Regierung habe sich bisher zu wenig um die sozialen Folgen des geplanten Heizungsaustauschs gekümmert. Habeck reagiert mit dem Argument, dass sich der Umstieg auf klimafreundliches Heizen wegen steigender Kosten für Öl und Gas langfristig rechnen werde. "Es ist kein Strafprogramm, von fossilen Energien wegzugehen, sondern eine Art Verbraucherschutz".

Eigentlich eine Formulierung, die spöttische Bemerkungen aus den Reihen der Opposition hätte erwarten lassen. Doch es bleibt an diesem Nachmittag weitgehend ruhig im Plenum, Zwischenrufe sind die Ausnahme. Was auch damit zusammenhängen mag, dass sich Habeck nach all der Aufregung um das Heizungsgesetz offenbar genau das vorgenommen hat: Ruhe in die Debatte zu bringen. Das jedenfalls drückt seine Körpersprache aus: der Blick konzentriert, die Hände meist gefaltet – nur selten lassen aufeinander gepresste Lippen auf eine gewisse Anspannung schließen.

Bundesregierung will Gesetz zur Wärmeplanung überarbeiten

Während Vieles im Vagen bleibt bei dieser Regierungsbefragung, wird es an einer Stelle doch konkret: bei der Frage, für welche Kommunen die Vorgaben zur Wärmeplanung gelten sollen. Die Ampel-Pläne sehen vor, dass Städte und Gemeinden zunächst klären, wie sie die Wärmeversorgung in Zukunft organisieren wollen – und dass dann erst die Regeln aus dem Heizungsgesetz greifen. Damit Hausbesitzer Klarheit darüber haben, ob sie zum Beispiel mit einem Anschluss ans Fernwärmenetz rechnen können. Dann müssten sie sich keine Gedanken mehr darüber machen, wie sie künftig die gesetzlichen Vorgaben zur Heizung erfüllen.

Ursprünglich sollten lediglich Kommunen mit mindestens 10.000 Einwohnern so eine Wärmeplanung vorlegen. Doch nach den Worten der Bauministerin soll diese Regelung nun doch auch für Kleinstädte und Dörfer gelten. Eine Ankündigung, die vor allem für Flächenstaaten wie Bayern von Bedeutung ist, wo viele Menschen auf dem Land leben. Geywitz zufolge wird der Gesetzentwurf zur Wärmeplanung gerade überarbeitet – auf Wunsch aus dem Parlament.

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