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Arbeitsvertrag

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GroKo-Verhandlungen: Streit um befristete Arbeitsverträge

Schlechte Bezahlung, geringe Karrierechancen. Das verbindet man mit dem Stichwort "befristete Arbeitsverträge“. Die Sozialdemokraten fordern diese Befristung einzuschränken, die Union sträubt sich bisher. Um was geht es genau? Von Katrin Schirner

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse am .

Befristete Arbeitsverträge sind in Deutschland kein seltenes Phänomen. 4,8 Millionen Menschen haben 2016 gearbeitet, ohne fest angestellt zu sein, also etwa jeder achte Arbeitnehmer. Jeden Dritten davon muss man allerdings abziehen, denn auch die, 1,3 Millionen Auszubildenden sind "befristet" beschäftigt, das liegt in der Natur der Sache. Und es gibt auch gute Gründe für Befristungen, etwa wenn ein Arbeitnehmer nur für ein bestimmtes Projekt eingestellt wird oder eine Vertretung für einen erkrankten Kollegen übernehmen soll. Doch seit 1985 kann ein Arbeitgeber Arbeitsverträge auch "sachgrundlos“ befristen. Um diese Verträge geht es beim aktuellen Streit zwischen der Union und den Sozialdemokraten.

Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen - was sagt das Gesetz?

Ohne sachlichen Grund können Arbeitsverträge für höchstens zwei Jahre befristet werden. Kürzere Verträge dürfen höchstens drei Mal verlängert werden, aber nur bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren. Außerdem darf der Arbeitnehmer beim Unternehmen vorher nicht beschäftigt gewesen sein. Der Gesetzgeber wollte damit Arbeitgebern eine Brücke bauen, damit diese länger prüfen können, bevor sie sich bindet. Dadurch seien viele Einstellungen erst ermöglicht worden, sagt Steffen Kampeter vom Verband der deutschen Arbeitgeber.

"Gerade bei jungen Menschen ist die Befristungsmöglichkeit der Schlüssel für eine dauerhafte Beschäftigung. Der Betrieb und der Arbeitnehmer lernen sich kennen, und das mündet in einer breiten Mehrheit der Arbeitsverhältnisse auch in einer Dauerbeschäftigung. Die Alternative wäre kein Job." Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer Deutsche Arbeitgeberverbände

Befristung von Arbeitsverträgen – die Kritik der Gewerkschaften

Die Gewerkschaften sind der Ansicht, dass die Arbeitgeber das Instrument der "sachgrundlosen Befristung“ viel zu häufig nutzen. Zwar sei es richtig, dass Befristungen dem einen oder anderen Arbeitgeber die Entscheidung erleichtern, ob er überhaupt jemanden einstellt. Doch Annelie Buntenbach vom Deutschen Gewerkschaftsbund kritisiert.

"Das hat in einer Art und Weise um sich gegriffen, dass es für die Beschäftigten zum Problem wird. Viele Arbeitgeber nutzen die Befristung als verlängerte Probezeit. Das so lange auszudehnen führt dazu, dass gerade viele Junge große Schwierigkeiten haben, ihren festen Platz auf dem Arbeitsmarkt zu finden, und dann nicht planen können, ihre Familie nicht planen können, keinen Kredit kriegen, oder keine Mietwohnung." Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied Deutscher Gewerkschaftsbund

Kettenverträge – ein Sonderfall bei befristeten Arbeitsverträgen

Es gibt auch Beispiele, wobei ein Arbeitnehmer immer wieder neue Anschlussverträge bekommt. Solche Kettenverträge sind eigentlich nicht zulässig, es gilt die strikte Begrenzung auf zwei Jahre. Aber bei Verträgen mit einem Sachgrund kann man das umgehen, indem man diese Gründe entsprechend verändert. Deswegen wollen SPD und Gewerkschaften auch, dass der Gesetzgeber genauer regelt, was genau als Sachgrund für eine Befristung gilt. Da würde übrigens auch die Union mitgehen, sie hat bereits im Wahlkampf signalisiert, dass sie dem Missbrauch von Befristungen einen Riegel vorschieben will. Beim Streit um die befristeten Arbeitsverträge wäre also ein Kompromiss in den bevorstehenden Koalitionsverhandlungen denkbar.