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Berufsverkehr in München

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Fronten zu Einfahrtsverboten von Dieselfahrzeugen verhärten sich

Heute tritt in Hamburg das bundesweit erste Einfahrtsverbot für Dieselfahrzeuge in Kraft. Damit erhöht sich der Druck auf Bayern. Denn auch in München werden die Grenzwerte für Luftreinhaltung regelmäßig überschritten. Von Mathias Flasskamp

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Die Bayerische Staatsregierung will Dieselfahrverbote, wenn es irgendwie geht, vermeiden. Sie ist zuständig für die Erarbeitung eines mit EU-Recht konformen Luftreinhalteplans. Gerne wird von Regierungsseite darauf hingewiesen, dass sich die Luftqualität in München verbessert habe. Je nach Betrachtungswinkel ist das auch durchaus richtig. Die Feinstaubbelastung etwa, vor Jahren noch ein ungelöstes Problem, spielt zum Beispiel kaum noch eine Rolle.

Feinstaubbelastung spielt kaum noch eine Rolle

Vorbei die Zeiten, in denen sich an der Landshuter Allee oder der Richard-Strauss-Straße die Häuserwände langsam Schwarz färbten. Hier werden mittlerweile sogar die Jahresmittelwerte eingehalten. Für das lungenschädigende Abgas Stickstoffdioxid, NO2, gilt allerdings genau das Gegenteil. Hier werden die EU-Vorgaben regelmäßig überschritten. Die EU hat Deutschland deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

Deutschen Umwelthilfe macht Druck

Und dann gibt es noch eine Lobby-Organisation namens Deutsche Umwelthilfe. Die macht immer wieder mit spektakulären Aktionen von sich reden. Jetzt will sie erreichen, dass Ministerpräsident Markus Söder und Umweltminister Marcel Huber vor Gericht und unter Eid ihre Pläne darlegen sollen. Notfalls soll ein persönliches Zwangsgeld oder sogar Zwangshaft gegen Minister Huber verhängt werden, fordert Umwelthilfe-Sprecherin Dorothee Saar.

"Der Ministerpräsident und der Umweltminister sind die treibenden Akteure bei der politischen Entscheidung um Fahrverbote in München. Wenn diese beiden sich in ihrer Verantwortung weiterhin den Beschlüssen der Gerichte verweigern, des obersten bayerichen Gerichts, des obersten deutschen Gerichts, dann sind sie auch dafür verantwortlich und müssen die Konsequenzen tragen." Dorothee Saar, Sprecherin Deutsche Umwelthilfe

Staatsregierung hat Beschwerde beim Verwaltungsgericht München eingereicht

Die Staatsregierung will davon nichts wissen und hat genau wie die Umwelthilfe Beschwerde beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Auf BR-Anfrage antwortet das Umweltministerium Zitat: "Pauschale Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Großstädten lehnen wir ab. Sie sind nicht verhältnismäßig. Der Freistaat Bayern und der Bund haben wirksame Maßnahmenpakete auf die Beine gestellt, um die Luftqualität stetig und dauerhaft zu verbessern."

Allerdings hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Staatsregierung aufgefordert, zumindest einen Plan für mögliche Fahrverbote zu entwickeln. Das war 2014. Und dieses Urteil dient er Umwelthilfe jetzt als Ansatzpunkt für ihren juristischen Hebel. Bei der Münchner Stadtverwaltung verweist man auf die politische Zuständigkeit des Freistaats - glaubt aber mittel- bis langfristig nicht um Fahrverbote herumzukommen. Ein Alptraumszenario für viele Handwerksunternehmen warnt der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern, Franz Xaver Peteranderl

"Ein Großteil der Betriebe würde massiv unter Druck kommen. Ungefähr 31 Prozent sagen nach unseren Umfragen, dass sie in existenzgefährdende Situationen kommen würden. 33 Prozent sagen, dass sie massive Umsatzeinbußen hätten, wenn sie mit ihren Fahrzeugen nicht mehr alle Kunden bedienen können." Franz Xaver Peteranderl, Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern

Frage der Überwachung eines Dieselfahrverbots in München

Ebenfalls ungelöst ist noch die Frage, wie ein Dieselfahrverbot in München überwacht werden soll. Die Polizeigewerkschaft lässt schon jetzt ausrichten, man habe weder das Personal noch die Zeit für solche aufwändigen Kontrollen. Der Staatsregierung bleibt jetzt jedenfalls bis Ende Juni Zeit, um einen neuen Luftreinhalteplan vorzulegen. Wenn dieser wieder keine Pläne für Dieselfahrverbote enthält, wird über deren mögliche Einführung hier in Bayern im Gegensatz zu Hamburg  vor Gericht entschieden.