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EuGH in Luxemburg

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EuGH stärkt Familiennachzug für junge Flüchtlinge

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Familiennachzug von unbegleitet eingereisten minderjährigen Flüchtlingen erleichtert. Minderjährige, die während des Asylverfahrens volljährig werden, behalten ihr Recht auf Familienzusammenführung.

Im konkreten Fall geht es um eine junge Frau aus Eritrea, die im Alter von 17 Jahren als Flüchtling ohne ihre Familie in die Niederlande eingereist war. Dort stellte sie Ende Februar 2014 einen Asylantrag. Gut drei Monate später wurde sie volljährig. Die niederländischen Behörden lehnten ihren Antrag mit der Begründung ab, dass sich die junge Frau wegen ihrer Volljährigkeit nicht mehr auf das EU-Recht auf Familienzusammenführung für Minderjährige berufen könne. Der Streit landete vor Gericht. Die niederländischen Richter wollten von den europäischen Richtern wissen, was das EU-Recht in diesem Fall vorsieht.

EuGH fällt klares Urteil

Der Europäische Gerichtshof urteilt ganz klar: Die junge Frau aus Eritrea hat ein Recht auf Familiennachzug, weil sie zum Zeitpunkt, als sie ihren Asylantrag stellte, unter 18 Jahren und damit minderjährig war. Das gilt auch dann, wenn sie während des laufenden Asylverfahrens volljährig wird. Aber die Richter weisen auf Fristen hin. Ein Antrag auf Familienzusammenführung muss innerhalb von drei Monaten ab dem Tag gestellt werden, an dem der Minderjährige als Flüchtling anerkannt wurde.