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Was ist erlaubt im Supermarkt

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Einkauf: Was ist erlaubt im Supermarkt?

Kühle Temperaturen? Seit Wochen Fehlanzeige. Es gibt kaum noch Räume, die nicht aufgeheizt sind. In Supermärkten lässt es sich aber gut aushalten. Doch was ist dort überhaupt erlaubt? Darf ich Erdbeeren vor dem Kauf probieren? Von Magdalena Herden

Über dieses Thema berichtet: Abendschau am .

Eine der Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen ist einkaufen. Laut einer Umfrage des Bundeslandwirtschaftsministeriums geht mehr als die Hälfte der Verbraucher mindestens einmal pro Woche in den Supermarkt. Bei diesen Temperaturen auch kein Wunder, der Getränkenachschub soll ja schließlich gesichert sein. Aber egal, wie viel wir schwitzen – auch beim Einkaufen gibt es Regeln, an die wir uns halten müssen.

Jährlich werden Waren mit Gesamtwert von 340 Million Euro geklaut

Viele Kunden, vor allem die, die zu Fuß oder mit dem Rad einkaufen gehen, packen die Waren schon während des Einkaufens in die eigene Tasche. Doch das ist eigentlich verboten, weil dadurch Diebstahlsversuche nur noch schwer zu erkennen und zu verhindern sind. Und die sind durchaus ein Problem, denn jährlich werden Einzelhändlern in Deutschland Waren im Wert von 340 Millionen Euro geklaut. Die Artikel sollten erst nach dem Abkassieren in die mitgebrachte Tasche umgepackt werden. Das dauert auch nicht viel länger und erleichtert den Händlern die Übersicht. 

Nicht an Obst oder Gemüse rumdrücken im Supermarkt

Wer eine Mango oder Avocado kauft, der möchte natürlich wissen, ob sie reif ist – ganz klar. Deshalb ist Tasten zwar offiziell erlaubt, aber bitte mit Vorsicht. Denn je öfter Kunden an dem Obst oder Gemüse herumdrücken, desto schneller kann dieses verderben und bleibt am Ende des Tages in den Regalen liegen.

Geschmacksprobe ist im Supermarkt erlaubt

So sagt man zwar, aber STOP! Geschmacksproben von Obst und Gemüse sind im Supermarkt eigentlich nicht erlaubt. "Rein rechtlich gesehen ist das Ladendiebstahl, weil einem die Ware noch nicht gehört", so Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern e.V. Da der Kunde aber König ist, zeigen sich die Einzelhändler häufig kulant und erlauben eine kleine Geschmacksprobe – allerdings nur mit Rücksprache beim Verkäufer.

Ähnlich verhält es sich mit den übrigen Lebensmitteln. Lange Einkaufstouren, das heiße Wetter und die ansprechende Präsentation der Lebensmittel können schon mal akuten Hunger und Durst auslösen. Aber auch hier dürfen wir uns nicht einfach bedienen. Kann man sich gar nicht mehr zurückhalten, dann bitte ehrlich sein und die angebrochene Verpackung gut sichtbar in den Wagen legen – und nicht gleich ganz aufessen. Aus Kulanzgründen wird der Verkäufer dann auch nichts sagen.

Sind die Eier noch ganz dicht?

Von klein auf haben wir gelernt, das Produkt vor dem Kauf auf Schäden zu kontrollieren – versteht man ja, denn wer will schon für zehn Eier zahlen und nur neun verwenden können? Ist allerdings ein Beschädigtes dabei, bitte nicht einzelne Eier austauschen. Durch die auf den Schachteln und Produkten abgedruckte Chargen-Nummer können diese nämlich immer eindeutig einem genau definierten Produktionsvorgang zugeordnet werden, was im Fall von Mängeln äußerst relevant ist. Muss eine Produktreihe vom Markt genommen werden, wäre diese anhand der Nummer von Händlern und Kunden eindeutig identifizierbar. Bei Beschädigungen also bitte immer die komplette Schachtel austauschen und die kaputte am besten dem Verkäufer übergeben.

Oh Schreck, da ist mir doch glatt die Sahne ausgekommen!

Keine Panik, wer unabsichtlich etwas kaputt macht im Supermarkt, muss es in der Regel nicht bezahlen. Kleinere Beträge übernimmt häufig aus Kulanz der Händler. Bei höheren Summen springt die private Haftpflicht ein. Aber trotzdem lieber vorsichtig um die Champagnerflaschen herumfahren.

"Moment, ich hab es passend!"

Am Ende jeder Einkaufstour steht die Bezahlung an, aber bitte möglichst angemessen! Natürlich freut sich der Verkäufer über Kleingeld. Wer aber mehr als 50 Münzen aufs Fließband kippt, kann abgewiesen werden. Auch die Kulanz der Händler hat ihre Grenzen.

Und zu guter Letzt: Den Einkaufswagen zurückbringen.

Klingt selbstverständlich? Schön wär’s. Allzu häufig sieht man verlassene Einkaufswägen an Straßenrändern oder Spielplätzen stehen. Der Schaden summiert sich dabei für Einzelhändler auf mehrere tausend Euro im Jahr.